Einbürgerung
An wen kann ich mich wenden?
An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -
Zuständige Stellen in Kiel
GEBUEHREN
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise für Kiel:
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollen, können Sie an der Volkshochschule den Einbürgerungstest ablegen. Der Test prüft, ob Sie die nötigen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland besitzen. Zudem sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen werden können. Zum persönlichen Einbürgerungstest ist eine Anmeldung bei der Förde Vhs erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Pass mit. Die Termine erfahren Sie bei der Anmeldung.
RECHTSGRUNDLAGE
§§ 8, 9, 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Worum geht es?
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z. B. EU-Staaten)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)
Zuständige Stellen
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