Bestattung
Infos zu Häufigen Fragen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
Hinweise für Kiel:
Soweit Angehörige Verstorbener nicht bekannt sind, wenden Sie sich in Kiel bitte an das Stadtamt, Sachbereich Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten, Jagdbehörde, Bestattungsangelegenheiten als zuständige Ordnungsbehörde.
Das Stadtamt, Sachbereich Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen, Namenserteilungen und -erklärungen, Vaterschaftsanerkennungen ist für die Ausstellung der Sterbeurkunden zuständig.
Zur Klärung der Übernahme von Bestattungskosten sind in Kiel nachfolgende Punkte zu prüfen:
- Hat die verstorbene Person bereits Sozialleistungen bezogen? Dann wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgruppe, die bis zum Tod laufende Hilfe gewährt hat. Hinweise dazu entnehmen Sie bitte den letzten Leistungsbescheiden.
- Wurden Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Landesblindengeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen? Setzen Sie sich bitte mit dem Amt für Wohnen und Grundsicherung in Verbindung.
- Wurden bisher keine Leistungen bezogen und übersteigen mögliche Bestattungskosten die vorhandenen finanziellen Mittel der verstorbenen Person und der Angehörigen? Dann können bei der Arbeitsgruppe Hilfen zum Lebensunterhalt des Amtes für Soziale Dienste entsprechende Anträge gestellt werden.
Zuständige Stellen in Kiel
Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Worum geht es?
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
- nicht vorhanden,
- nicht zu ermitteln,
- nicht auffindbar.
oder
- kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
- veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Hinweise für Kiel:
Für Feuerbestattungen in Kiel ist zuständig die Feuerbestattungen S-H GmbH, Krematorium, Eichhofstraße 52, 24116 Kiel. Tel. 0431/399099-0, Fax 0431/399099-99.
Zuständige Stellen
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