Abwasser: Entwässerungsgenehmigung

Wenn Sie Abwasser in ein Gewässer einleiten möchten, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Menge und Schädlichkeit des Abwassers müssen dem Stand der Technik entsprechend geringgehalten werden;
  • Anforderungen an die Gewässereigenschaften und rechtliche Anforderungen müssen erhalten werden;
  • Abwasseranlagen müssen soweit erforderlich errichtet und betrieben werden.

Die Anforderungen müssen dabei immer den aktuellen BVT-Schlussfolgerungen angepasst sein.

Branchenspezifische Anforderungen sind in der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt.

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Gemeinde bzw. das örtlich zuständige Amt als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft.

Gegen die Erlaubnis beziehungsweise den Ablehnungsbescheid kann innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Für die Verwaltungsleistung ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Die Gebühr richtet sich nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG).



Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ansprechpersonen für den Bereich Wasser

Hinweise für Kiel:

Abgeschlossene Entwässerungsakten werden im Bauaktenarchiv des Amtes für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation der Stadtverwaltung Kiel gelagert und können dort eingesehen werden. 

Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Bauaktenarchiv

Worum geht es?

Wenn Sie Abwasser in ein Gewässer einleiten möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Abwasser umfasst:

  • Schmutzwasser: gebrauchtes Wasser aus Haushalten und Gewerbe
  • Niederschlagswasser: Regenwasser und Schmelzwasser
  • Mischwasser: vermischtes Schmutz und Niederschlagswasser

Das direkte Einleiten von Abwasser in ein Gewässer setzt voraus, dass das Abwasser zuvor behandelt wurde. Dabei müssen Sie verschiedene Anforderungen erfüllen. In der Abwasserverordnung (AbwV) sind die Anforderungen für das Einleiten von Abwasser in Gewässer festgelegt. Diese umfasst Anforderungen für verschiedene Herkunftszweige, wie zum Beispiel Kommunalabwasser und verschiedene Industrie- und Gewerbebranchen. 

Die Anforderungen verfolgen das Ziel, eine Verschlechterung des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands der Gewässer zu vermeiden.

Hinweise für Kiel:

Autowäsche: Eine Autowäsche darf nicht auf Kosten der Umwelt stattfinden. Eine "wilde Wäsche" an Bächen, Flüssen oder Seen ist nicht erlaubt. Auch auf öffentlichen Straßen ist die Autowäsche mit Reinigungsmitteln durch die Abwassersatzung der Stadt Kiel verboten. Erlaubt ist nur die Reinigung der Oberseite des Fahrzeugs mit klarem Wasser - also im Prinzip das, was ein starker Regen bewirken würde.  Bei der Wagenwäsche sammeln sich im Abwasser angespülte Öle, Fette, Teer, Ruß und Schwermetallstäube, die nicht so einfach in den Gully fließen dürfen. Denn dieser führt in die Regenwasserkanalisation und damit unbehandelt direkt in Bäche, Flüsse und Seen. 

Wagenwäschen sind nur an Plätzen erlaubt, die über einen geeigneten Abfluss verfügen. Eine andere Möglichkeit sind Autowaschanlagen. Bei Anlagen, die mit dem blauen Umweltengel ausgezeichnet sind, wird das Waschwasser umweltfreundlich wieder aufbereitet und die abgeschiedenen Schadstoffe werden fachgerecht entsorgt.

Für die Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung ist bei der Landeshauptstadt Kiel, Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen ein Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage einzureichen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Landeshauptstadt Kiel, Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen oder per E-Mail unter Grundstuecksentwaesserung@kiel.de


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