ZuständigkeitsfinderErlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Infos zur Leistung
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband
Hinweise für Kiel:
Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten für Kleinkläranlagen zwischen dem Tiefbauamt (Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen) und dem Umweltschutzamt (Untere Wasserbehörde) aufgeteilt.
Die Erlaubnis zur Einleitung des in der Kleinkläranlage behandelten Abwassers in die Untergrundschichten oder ein Gewässer erteilt die untere Wasserbehörde. Sie erteilt auch die Genehmigung für den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen. In der Genehmigung ist als Auflage vorgegeben, dass der*die Betreiber*in eine Wartungsfirma zu beauftragen hat, die die Anlage in regelmäßigen Abständen untersucht. Die Untersuchungsberichte erhält die untere Wasserbehörde, die den Betreiber bei festgestellten Mängeln auffordert, diese Mängel zu beseitigen. Insofern obliegt der unteren Wasserbehörde auch die Aufsicht über diese Anlagen.
Die Schlammabfuhr regelt hingegen das Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen.
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Worum geht es?
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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