Bauleitplanung
An wen kann ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Kiel:
Falls Sie Fragen zum Flächennutzungsplan haben, wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Städtebauliche Gesamtplanung des Stadtplanungsamtes. Für Gebiete der Städtebauförderung ist der Sachbereich Besonderes Städtebaurecht/ Stadterneuerung zuständig. Für einzelne Projekte und Bereiche sind die jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgeführt.
Wenn Sie Fragen zu Bebauungsplänen haben, setzen Sie sich bitte mit der verbindlichen Bauleitplanung des Stadtplanungsamtes in Verbindung. Die Zuständigkeitt der MItarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie auch aus dem verlinkten Übersichtsplan über die Bezirksaufteilung entnehmen.
Wenn Sie dagegen Fragen zu konkreten Bauvorhaben (z. B. Bauvoranfrage, Baugenehmigung, Abbruchgenehmigung usw.) stellen möchten, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation.
Aktuelle Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen, rechtskräftige Bebauungspläne im Online-Stadtplan sowie die Ortsrechtssammlung finden Sie außerdem über die verlinkte Webseite über öffentliche Bekanntmachungen. Informationen zu Öffentlichkeitsbeteiligungen im Bauleitplanverfahren können Sie der ebenfalls der verlinkten Webseite der Landeshauptstadt Kiel entnehmen.
RECHTSGRUNDLAGE
- §§ 1 bis 4c Baugesetzbuch (BauGB),
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Worum geht es?
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger/innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Zuständige Stellen
- Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Untere Bauaufsichtsbehörde
- Sachbereich Gesamtstädtische Planung und Stadtteilplanung
- Stadtplanungsamt, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung / Städtebauliche Projektentwicklung
Auch interessant
Termine vereinbaren
Bankverbindung & Postanschrift
Förde Sparkasse
IBAN:
DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC:
NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
Die Nummer, die alles weiß

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.
Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet?
Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß:
115 - die einheitliche Behördennummer.