Erschließungsbeitrag Erhebung
Welche Unterlagen brauche ich?
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
FORMULARE
Formulare: keine
Persönliches Erscheinen: nein
Online-Verfahren: keine
An wen kann ich mich wenden?
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Zuständige Stellen in Kiel
GEBUEHREN
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Was sollte ich noch wissen?
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
RECHTSGRUNDLAGE
Worum geht es?
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.
Zuständige Stellen
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