ZuständigkeitsfinderDrogenberatung, Suchtberatung
Infos zur Leistung
- An die Beratungsstellen in freier Trägerschaft oder
- an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).
Hinweise für Kiel:
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Amtes für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel führt Drogen- und Suchtberatungen durch. Gegebenenfalls wird an eine der spezialisierten Drogen- und Suchtberatungsstellen weitergeleitet.
Einzelheiten können dem „Wegweiser für sozialpsychiatrische / psychosoziale Dienste“ entnommen werden. Dieser wurde 2010 erstmals vom Sozialpsychiatrischen Dienst der Landeshauptstadt Kiel herausgegeben und soll Erkrankten und Angehörigen bei der Suche nach geeigneten und benötigten Diensten und Einrichtungen behilflich sein.
Zuständige Stellen in Kiel
Keine
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten
- des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG),
- der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V. (LSSH),
- dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
- der Suchtberatungsstellen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - BZGA)
- des Projektes der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Förderung der Kommunikation mit Jugendlichen, drugcom.de und
- der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS).
Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e. V.
Bundesministerium für Gesundheit
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
Hinweise für Kiel:
Das Amt für Gesundheit hat gemeinsam mit vielen anderen Institutionen, Vereinen und Personen einen Suchthilfeplan für Kiel entwickelt, der 1997 das erste Mal vorgestellt wurde und seitdem regelmäßig aktualisiert wird. Seine Aufgabe ist es, die Dimension des Suchtverhaltens für Kiel zu beschreiben und gleichzeitig die Maßnahmen der Vorbeugung, der Beratung, der sozialbegleitenden Hilfen und der Therapiemöglichkeiten aufzuzeigen.
Worum geht es?
Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater: Psychologinnen/Psychologen, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Ärztinnen/Ärzte.
Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln beziehungsweise auf verhaltensbezogene Süchte (zum Beispiel Glücksspielsucht, Internetsucht) spezialisiert.
Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärztinnen/Ärzte sind Suchtberaterinnen/Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.
Suchtberatung bieten unter anderen Wohlfahrtsverbände (zum Beispiel Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Diakonisches Werk) sowie die örtlichen Gesundheitsämter. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist eine Pädagogin oder ein Pädagoge, die oder der die Aufgabe hat, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- oder Suchtproblemen zu helfen. Sie oder er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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