Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst

Infos zu Häufigen Fragen

  • Gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • Brille oder
  • Heilhilfsmittel.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  •  


An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).

Hinweise für Kiel:

Sie können sich an jede Außenstelle des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Landeshauptstadt Kiel wenden.

Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.

Keine



Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.

Öffentliche Gesundheitsdienste - Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).

GDG

Worum geht es?

Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.

Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.

Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:

  • Schuleingangsuntersuchungen,
  • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
  • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
  • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
  • Behindertenberatung und
  • Gesundheitsberichterstattung.

Zuständige Stellen

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
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