Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen
Welche Unterlagen brauche ich?
keine
FORMULARE
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
An wen kann ich mich wenden?
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Hinweise für Kiel:
Bei Fragen zu Bodenrichtwerten aufgrund der Grundsteuerreform ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nicht zuständig, sondern das örtliche Finanzamt.
Hotline bei Fragen zur Grundsteuerreform im Finanzamt Kiel: 0431 602-4400
Webseite des Finanzamtes Kiel.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein sowie die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer erhalten Sie in den unten stehenden Links.
Zuständige Stellen in Kiel
FRISTEN
keine
GEBUEHREN
- Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
- Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
- Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden eine Grundgebühr zuzüglich einer Gebühr für jeden Bodenrichtwert erhoben.
- Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Grundstück erhoben.
- Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
keine
RECHTSGRUNDLAGE
Worum geht es?
Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.
- Sie können Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder über Internetportale oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nehmen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Schriftliche Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Benötigen Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Grundsteuererklärung für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022? Diese finden Sie unter Schleswig-Holstein.de/Grundsteuer.
Bei Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Zuständige Stellen
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