Infos zu Häufigen Fragen

keine



Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja – bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

keine

Hinweise für Kiel:

Bei Fragen zu Bodenrichtwerten aufgrund der Grundsteuerreform ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nicht zuständig, sondern das örtliche Finanzamt. 

Hotline bei Fragen zur Grundsteuerreform im Finanzamt Kiel: 0431 602-4400

Webseite des Finanzamtes Kiel. 

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein sowie die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer erhalten Sie in den unten stehenden Links.

Informationen zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Portal für Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten

Worum geht es?

Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie

  • bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
  • über Internetportale der Bundesländer,
  • oder  über das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D).
    • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.

Hinweis: Für die Grundsteuererklärung halten die Bundesländer teilweise für ihre jeweiligen Grundsteuermodelle eigens dafür vorgesehene Portale als Hilfestellung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bereit.

Schriftliche Auskünfte (einschließlich amtlicher Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte) können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

Benötigen Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Grundsteuererklärung für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022? Diese finden Sie unter Schleswig-Holstein.de/Grundsteuer.

Bei Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.


Zuständige Stellen

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