Zuständigkeitsfinder
Mietspiegel erhalten und durchsehen

Infos zur Leistung

Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Hinweise für Kiel:

Wenn Sie Fragen zum Kieler Mietspiegel haben, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Wohnen und Grundsicherung.

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

Hinweise für Kiel:

Den Kieler Mietspiegel können Sie auch kostenlos als gedruckte Broschüre bei folgenden Stellen erhalten:

  • Amt für Wohnen und Grundsicherung
    Neues Rathaus, Zimmer D 408
    Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
    Tel.: 0431-9012394

     
  • Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation
    Rathaus, Plankammer, Zimmer 487
    Fleethörn 9, 24103 Kiel
    Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Worum geht es?

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

  • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
  • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

  • einfachen Mietspiegeln
  • und qualifizierten Mietspiegeln.

Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

 Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

  • wo eine Wohnung liegt und
  • wie groß,
  • alt,
  • energetisch saniert
  • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

  • Doppelglasfenster,
  • Strukturheizkörper oder
  • Parkettboden.

Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner*innenn sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

Hinweise für Kiel:

Der Kieler Mietspiegel bietet eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Unter dem nachfolgenden Link steht der aktuelle Mietspiegel zum Download zur Verfügung.

Kieler Mietspiegel

 

 



Bankverbindungen

Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

 

115 zurzeit nicht erreichbar

9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.

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115

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr 

Behördentelefon in Gebärdensprache

 

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