Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Die Server bekommen eine neue Software. Deswegen kann es heute, 30. Mai, am Nachmitag zu Einschränkungen in der Funktion des Zuständigkeitsfinders kommen. Wir bitten Sie dann um etwas Geduld.
Welche Unterlagen brauche ich?
Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.
FORMULARE
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
An wen kann ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.
Zuständige Stellen in Kiel
FRISTEN
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
GEBUEHREN
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.
Worum geht es?
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
Zuständige Stellen
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