Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
An wen kann ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Hinweise für Kiel:
Schäden an Straßen-, Geh- und Radwegen sowie Verkehrseinrichtungen können Sie dem Tiefbaumt telefonisch oder per Mail mitteilen.
Weiterhin können Sie Schäden an Radwegen auch direkt dem Radverkehrsbeauftragten telefonisch oder per Mail mitteilen.
Zuständige Stellen in Kiel
RECHTSGRUNDLAGE
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
§ 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast
§ 12 StRWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
Worum geht es?
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Hinweise für Kiel:
Onlineformular: Mängel an Straßen- und Verkehrseinrichtungen
Zuständige Stellen
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Bankverbindung & Postanschrift
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
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