Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

Infos zu Häufigen Fragen

Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Hinweise für Kiel:

Die "Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes" wird in Kiel nur in Ausnahmefällen verlangt. In der Regel ist eine "Bescheinigung in Steuersachen" ausreichend.



An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Hinweise für Kiel:

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel ist zuständig für die Erlaubnis folgender Tätigkeiten:

  • Gaststättengewerbe
  • Spielhallenbetrieb
  • Schaustellungen von Personen
  • Pfandleihgewerbe
  • Bewachungsgewerbe und
  • Versteigerergewerbe

Die Tätigkeiten

  • Makler und
  • Versicherungsvermittler

fallen in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer (IHK zu Kiel, Infothek: Tel. 0431 5194-0).

Wenn Sie Fragen zu Privatkrankenanstalten haben, dann wenden Sie sich bitte an das Land Schleswig-Holstein (Tel. 0431 988-0).

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.



  • §§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.

Gewerbeordnung (GewO)

VwGebV

Hinweise für Kiel:

  • §§ 33a bis 34b Gewerbeordnung (GewO)
  • § 2 Gaststättengesetz (GastG)

Worum geht es?

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

  • Privatkrankenanstalten,
  • Schaustellungen von Personen,
  • Spielhallenbetrieb,
  • Pfandleihgewerbe,
  • Bewachungsgewerbe,
  • Versteigerergewerbe,
  • Makler und
  • Versicherungsvermittler.

Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
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Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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