Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Infos zu Häufigen Fragen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Hinweise für Kiel:
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Es fallen keine Gebühren an.
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Worum geht es?
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Zuständige Stellen
- Elmschenhagen Stadtteilamt
- Hassee Stadtteilamt
- Mettenhof Stadtteilamt
- Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt
- Pries-Friedrichsort Stadtteilamt
- Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten
- Suchsdorf Stadtteilamt
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