ZuständigkeitsfinderStraßenpersonenverkehr (ohne Taxen und Mietwagen): Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen
Infos zur Leistung
Prüfungszeugnis.
Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Zuständige Stellen in Kiel
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.
§ 4 Absatz 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
§ 6 Absatz 1 und 3 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Anlage 4 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Worum geht es?
Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.
Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine
- Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
oder durch folgende Bildungsabschlüsse:
- Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
- Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.
Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
Online-Dienste online bezahlen
Vieles bei der Kieler Stadtverwaltung können Sie online erledigen. Wenn dabei Gebühren zu bezahlen sind, akzeptieren wir die Online-Zahlung per Kreditkarte oder PayPal.
Die Nummer, die alles weiß
115Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer.