Erlaubnis erhalten für den gewerbsmäßigen Umgang mit bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen

Infos zu Häufigen Fragen

  • Sachkundenachweis (Sachkundezeugnis und gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung)
  • Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei Behörden


  • Sie müssen einen Nachweis der Sachkunde gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung vorweisen
  • Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Unternehmen erhalten die Erlaubnis, wenn sie in jeder Betriebsstätte, in der Stoffe oder Gemische gemäß

der ChemVerbotsV abgegeben oder bereitgestellt werden, Personen beschäftigen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen.

Sie erhalten das Antragsformular für die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde.

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Chemikalienüberwachung: Zuständige Behörden

Zuständige Stellen in Kiel

Vor Aufnahme der Tätigkeit.

Es wird keine Erlaubnis benötigt, wenn ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgegeben werden soll. Dann reicht eine Anzeige gemäß ChemVerbotsV aus. Zuständige Behörde für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeige ist das Landesamt für Umwelt.

Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Worum geht es?

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) gilt für das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Chemikalien und legt Bedingungen für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen fest.

Erlaubnis gemäß ChemVerbotsV: Wenn Sie gewerbsmäßig Stoffe oder Gemische, die gemäß Anlage 2 Eintrag 1 der ChemVerbotsV zu kennzeichnen sind, an die breite Öffentlichkeit abgeben, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Zuständige Stellen

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