ZuständigkeitsfinderBegrüßungsgeld
Infos zur Leistung
- Personalausweis,
- gültiger Studienausweis,
- Mietvertrag.
Hinweise für Kiel:
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen alle mit, damit Sie nur einmal ins Einwohnermeldeamt zu kommen brauchen:
- Antrag (siehe untenstehenden Link)
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Wohnungsgeberbestätigung (siehe untenstehenden Link)
- Studierende: Nachweis über den Beginn des Studiums in Kiel und - sofern das Studium bereits begonnen wurde - einen aktuellen Studienausweis
- Berufsfachschüler*innen und Fachschüler*innen: Nachweis über den Beginn der Ausbildung von der Berufsschule beziehungsweise Fachschule,
- Auszubildende: gültiger Ausbildungsvertrag und - sofern die Ausbildung bereits begonnen wurde - eine aktuelle Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
Den Mietvertrag müssen Sie in Kiel nicht vorlegen!
Sollten Sie sich bereits online angemeldet haben, so sprechen Sie bitte erst vor, wenn Ihnen die Meldebescheinigung vorliegt.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Zuständige Stellen in Kiel
Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.
Hinweise für Kiel:
In Kiel müssen Sie nach der Anmeldung durchgehend bis zum folgenden 31. März mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet bleiben und dies bei Antragstellung schriftlich versichern.
Keine
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Hinweise für Kiel:
Hinweise für Kiel:
Die aktuelle Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung einer Zuwendung für Studierende, Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler in Kiel
finden Sie unter dem nachfolgenden Link
Worum geht es?
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Hinweise für Kiel:
Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studierende der Christian-Albrechts-Universität, der Fachhochschule Kiel, der Muthesius Kunsthochschule und der Wirtschaftsakademie Kiel (WAK) sowie Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und -schüler und Fachschülerinnen und -schüler, die nach Kiel gezogen sind um hier ihre Ausbildung machen. Die Antragsteller müssen Ihren Wohnsitz frühestens drei Monate vor Studien- bzw. Ausbildungsbeginn nach Kiel verlegt haben und dort mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sein. Der Anspruch besteht nur, sofern die Antragsteller bis zum folgenden 31. März durchgehend in Kiel gemeldet sind.
Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt einmalig 100,- Euro und gilt als eigenes Einkommen.
Antragsformulare werden im Rathaus vorgehalten. Der Antrag kann auch heruntergeladen und ausgedruckt werden (s.u.).
Sofern die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen (siehe unten stehende Hinweise: Welche Unterlagen brauche ich?), erfolgt die Auszahlung des Begrüßungsgeldes bei der Anmeldung im Rathaus.
Gemäß § 17 Bundesmeldegesetz sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Die Vereinbarung eines Termins ist fristwahrend. Besteht nach Prüfung der Unterlagen ein Anspruch auf das Begrüßungsgeld, wird der Betrag dort sofort ausgezahlt.
In den Stadtteilbürgerämtern ist keine Auszahlung des Begrüßungsgeldes möglich. Antragsformulare werden im Rathaus vorgehalten. Der Antrag kann auch heruntergeladen und ausgedruckt werden (s.u.). Zum Auszahlungstermin ist er ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
Infoflyer Begrüßungsgeld: 100 € für deinen Ankerplatz an der Kieler Förde (German/English)
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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115Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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