Infos zur Leistung

Wenn Sie eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft benötigen, können Sie sich in der Regel an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung wenden.

Vorhandener Schriftverkehr zum Anliegen.

Hinweise für Kiel:

Neben evtl. Schriftverkehr zum Anliegen sind erforderlich: ein Personalausweis, ein Einkommensnachweis, eine Vollmacht sofern Dritte den Termin wahrnehmen.



Hinweise für Kiel:

Informationsflyer

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Hinweise für Kiel:

Die Rechtsberatung der Landeshauptstadt Kiel umfasst Rechtsrat und rechtliche Beratung in allen Rechtsgebieten, z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Unterhalt, Verkehrsrecht, Strafrecht und allgemeines Zivilrecht und erfolgt durch niedergelassene Rechtsanwälte in den Räumen der Bürgerberatung. Eine vorherige telefonische Terminabsprache für die Rechtsberatung ist erforderlich.

Es kann eine Verwaltungsgebühr anfallen. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise für Kiel:

Die öffentliche Rechtsberatung steht Bürgern oder in Kiel Erwerbstätigen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Es wird eine einkommensabhängige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese liegt zwischen 5 Euro und 26 Euro. Sozialleistungsempfängerinnen und Sozialleistungsempfänger erhalten Gebührenbefreiung bei Beratungen im Arbeits-, Miet-, Erb- und Familienrecht sowie in Pfändungssachen.

Bemessungsgrenzen ab 01.01.2023
 

Gebührentabelle der Öffentlichen Rechtsberatung
 Personen

Nettoeinkommen
bis

Nettoeinkommen
bis

Nettoeinkommen
bis

Nettoeinkommen
bis

Nettoeinkommen
bis

1

2510 Euro

1757 Euro

1506 Euro

1255 Euro

1004 Euro

2

3012 Euro

2259 Euro

2008 Euro

1757 Euro

1506 Euro

3

3514 Euro

2761 Euro

2510 Euro

2259 Euro

2008 Euro

4

4016 Euro

3263 Euro

3012 Euro

2761 Euro

2510 Euro

5

4518 Euro

3765 Euro

3514 Euro

3263 Euro

3012 Euro

6

5020 Euro

4267 Euro

4016 Euro

3765 Euro

3514 Euro

Gebühr

26 Euro

20 Euro

15 Euro

10 Euro

5 Euro

Gebührentabelle der öffentlichen Rechtsberatung

kiel.de/rechtsberatung



Informationen zum Verbraucherschutz und -recht finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

Hinweise für Kiel:

Sie erhalten bei der Sozialleistungs- und Rechtsberatung auch Antragsformulare für Prozesskostenhilfe

Hinweise für Kiel:

kiel.de/rechtsberatung

Worum geht es?

Zahlreiche Kommunen bieten ihren Bürger*innenn eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft an.

Hinweise für Kiel:

In der öffentlichen Rechtsberatung können Kieler Bürger*innen eine 15-minütige mündliche Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt erhalten.

 

 



Bankverbindungen

Kontoinhaberin: Stadt Kiel
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Kontoinhaberin: Bußgeldstelle Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

 

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Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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