Termine vereinbaren


  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen werden zu unseren Öffnungszeiten bearbeitet. Dafür ist jedoch ausnahmslos eine vorherige Online-Termin-Vergabe unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz erforderlich. Bitte vereinbaren Sie den Termin rechtzeitig.
  • Wenn Sie online keinen Termin vereinbaren können: Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 901 2800 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de.
  • Abholung von Führerscheinen: Kommen Sie ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten an unseren Abholschalter. (Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Prüfung bestanden haben, oder eine entsprechende Information von uns bekommen haben.)

Unterlagen


  • Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen zur Antragsstellung vollständig vorliegen müssen. Falls Führungszeugnisse für die Antragstellung erforderlich sind, müssen diese als Belegart „O“ beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.
  • Unternehmens- und Werkstattkarten können einfach per E-Mail beantragt werden. Gerne können Sie uns die auf unserer Homepage genannten Unterlagen als Anhang übersenden. Wir bestellen die entsprechende(n) Karte(n) und informieren Sie, sobald diese bei uns zur Abholung bereit liegt (liegen). 
  • Bitte sprechen Sie für die Abholung zu unseren Öffnungszeiten vor. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig, jedoch muss ggf. mit Wartezeit gerechnet werden. Die Gebühr ist bei der Aushändigung zu bezahlen. 

Gebühren


  • Für die Eintragung der Schlüsselzahlen 96, 196 und 197 im Führerschein wird eine wird eine zusätzliche Gebühr von 28, 60 Euro erhoben. 
  • Die Gebühren für den Fahrerqualifikationsnachweis betragen für den Versand an die Meldeanschrift 32, 50 Euro und für die Expressabholung 37, 90 Euro. 
  • Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal). 

Hygiene


  • Wir bitten Sie, einzeln zum Termin zu erscheinen. Nur in dringenden begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Begleitung durch Dolmetscher*in oder erziehungsberechtigte Personen können wir davon abweichen. 

Umtausch der alten Führerscheine


  • Für die mit 1. Wohnsitz in Kiel gemeldeten Führerscheininhaber*innen, die noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind,  steht während der Öffnungszeiten ein Schnellschalter für die Abgabe der Antragsunterlagen zur Verfügung. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen. Die Bearbeitung erfolgt dann im Backoffice, und die Führerscheine werden von der Bundesdruckerei direkt zur Wohnanschrift geschickt.
     
  • Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch?

    • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (bezüglich Ihrer Anschrift) benötigt
    • jetziger Führerschein
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
    • Wurde der jetzige Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Kiel ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
       

  • Kosten und Gebühren für den Umtausch: Die Gebühr beträgt     34, 70 Euro und kann nur kontaktlos oder per Karte bezahlt werden. Es ist keine Barzahlung möglich.  
  • Eine Liste mit Fristen für den Umtausch nach Ausstellungsjahr des Führerscheins finden Sie hier.
  • Beantragung von Karteikartenschriften der Führerscheine


Öffnungszeiten


Montag  7.30 - 13 Uhr

Dienstag  7.30 - 13 Uhr 

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13 - 17 Uhr

Freitag  7.30 - 12 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

Anschrift & Kontakt

Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel
(Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.)

Adresse im Stadtplan anzeigen (öffnet ein neues Fenster)

Telefon
0431 901-2800

Fax
0431 901-62004

E-Mail

Internet: Terminvereinbarung


Nahverkehr, Haltestellen

  • Stadtrade

Parkplätze

  • Parkplätze
    im Innenhof: 100
  • Parkplätze für Menschen mit Gehbehinderung
    im Innenhof: 2

Barrierefreiheit

  • Es gibt einen Aufzug.
  • Die Räume sind rollstuhlgerecht zugänglich.

Ihr direkter Kontakt:

Buchstabe O - P

0431 901-2059

Fax 0431 901-62008

Buchstabe C - G

0431 901-5280

Fax 0431 901-62004

Buchstabe H und K

0431 901-2043

Fax 0431 901-62004

 

Buchstabe Q - S

0431 901-2041

Fax 0431 901-62004

Buchstabe A - B

0431 901-2044

Fax 0431 901-62004

Buchstabe T - Z

0431 901-2046

Fax 0431 901-62004

 

Buchstabe L - N

0431 901-5203

Fax 0431 901-62004

Buchstabe I und J und Nachuntersuchungen

0431 901-2047

Fax 0431 901-62004

Fahrschulen / Fahrlehrererlaubnisse

0431 901-4797

Fax 0431 901-62004

 

 


Diese Stelle gehört zu:

Landeshauptstadt Kiel |   Stadtamt |   Kiel-Services




Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

Online-Dienste online bezahlen

Vieles bei der Kieler Stadtverwaltung können Sie online erledigen. Wenn dabei Gebühren zu bezahlen sind, akzeptieren wir die Online-Zahlung per Kreditkarte oder PayPal.

Die Nummer, die alles weiß

115

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer.

Mängel melden