Zuständigkeitsfinder
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Straßenverkehrsbehörde
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 7.30 - 13 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 17 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr
Anschrift & Kontakt
Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel
(Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden. )
Adresse im Stadtplan anzeigen (öffnet ein neues Fenster)
Fax
0431 901-62008
Strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Ihr direkter Kontakt:
Güterkraftverkehr: Güterkraftverkehrserlaubnis
Personenverkehr gewerblich: Genehmigung
strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Gefährliche Güter: Transport
Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Bezirke Kiel-Mitte ab südlich Exerzierplatz, Meimersdorf / Moorsee, Wellsee / Kronsburg / Rönne, Elmschenhagen / Kroog, Gaarden, Ellerbek / Wellingdorf, Neumühlen-Diedrichsdorf und Oppendorf
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Baustellen im Straßenverkehr: Baustellenanordnung
strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Bezirke Schreventeich / Hasseldieksdamm, Mettenhof, Hassee / Vieburg, Russee / Hammer, Kiel-Mitte bis Höhe Exerzierplatz
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Baustellen im Straßenverkehr: Baustellenanordnung
strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Bezirke Schiksee, Pries / Friedrichsort, Holtenau, Wik, Steenbek-Projensdorf, Suchsdorf, Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook
Baustellen im Straßenverkehr: Baustellenanordnung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Parkausweis für Schwerbehinderte
Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Parkausweis für Bewohner/innen
strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Personenverkehr gewerblich: Genehmigung
Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Güterkraftverkehr: Güterkraftverkehrserlaubnis
Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Straßenverkauf: Ausnahmegenehmigung
Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Personenverkehr gewerblich: Genehmigung
Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Güterkraftverkehr: Güterkraftverkehrserlaubnis
Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Straßenverkauf: Ausnahmegenehmigung
Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Nahverkehr, Haltestellen
- Stadtrade
Parkplätze
-
Parkplätze für Menschen mit Gehbehinderung
im Innenhof : 2 -
Parkplätze
im Innenhof : 100
Barrierefreiheit
- Es gibt einen Aufzug.
- Die Räume sind rollstuhlgerecht zugänglich.
Auch interessant
Diese Stelle ist zuständig für:
- Baustellen im Straßenverkehr: Baustellenanordnung
- Güterkraftverkehr: Güterkraftverkehrserlaubnis
- Gefährliche Güter: Transport
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Parkausweis für Bewohner/innen
- Parkausweis für Schwerbehinderte
- Personenverkehr gewerblich: Genehmigung
- Straßenverkauf: Ausnahmegenehmigung
- Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Gehört zu
Landeshauptstadt Kiel≻ Bürger- und Ordnungsamt≻ Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohner- und Verkehrsangelegenheiten, Wahlen (Abteilungsleitung)
Bankverbindung & Postanschrift
Förde Sparkasse
IBAN:
DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC:
NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
Die Nummer, die alles weiß

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.
Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet?
Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß:
115 - die einheitliche Behördennummer.