Datenschutzhinweise Kieler Hausbesuch
Information nach Artikel 13 DSGVO
Der Kieler Hausbesuch ist ein aufsuchendes Angebot für alle 75jährigen Kieler*innen sowie Selbstmelder*innen. Wir informieren Sie, wenn Sie das möchten, zu allen Fragen rund um die Themen gesund Älter werden in Kiel, und zwar individuell, unabhängig und kostenfrei.
Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten
Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Alle unsere Mitarbeiter*innen sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen verpflichtet.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Datenverantwortlicher
Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer
rathaus@kiel.de
Vertreten durch das Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier I Kieler Hausbesuch
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
0431 901-1553
kielerhausbesuch@kiel.de
Datenschutzbeauftragter und Auskunftsrecht
Sie haben nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel wenden:
0431 901-2771
datenschutz@kiel.de
Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu.
0431 988-1200
mail@datenschutzzentrum.de
Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung)?
Wir verwenden, nur mit Ihrem Einverständnis, Ihren Namen und Ihre Anschrift und ggf. weitere Informationen, die Sie uns freiwillig geben, um z.B. Informationsmaterial zu versenden oder Sie erneut zu kontaktieren. Daneben ist es hilfreich, sich in einer Übersicht ein Bild des individuellen Versorgungsbedarfes zu machen und zu dokumentieren. Dadurch können wir Sie strukturiert und gezielt informieren und beraten und bei Bedarf in Folgegesprächen auf die Informationen zurückgreifen.
Für eine qualitativ hochwertige Beratung und Unterstützung in Ihrem Anliegen kann es nutzbringend sein, sich mit anderen Stellen oder Leistungserbringenden aus Ihrem Lebensumfeld auszutauschen. Das dürfen wir aber nur dann, wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind.
Die Daten werden mit Ihrer Einwilligung erfasst und stehen den Mitarbeitenden der Kieler Hausbesuche zur Bearbeitung Ihres Anliegens zur Verfügung. Die Daten sind mit einem Kennwort gesichert und befinden sich auf einem sicheren und geschützten Server im Rechenzentrum der Landeshauptstadt Kiel. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergegeben - ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten.
Darüber hinaus erheben wir Daten, wenn Sie darin ausdrücklich einwilligen, zum Beispiel Ihre Handy-Nummer zur einfachen Kommunikation. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen Entscheidung.
Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen
Insoweit die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, steht Ihnen nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht zu, eine abgegebene Einwilligungserklärung ohne Angabe von Gründen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die „Wirkung für die Zukunft“ eines Widerrufs bedeutet, dass alle bis dahin auf Grundlage Ihrer Einwilligung bewirkten Verwendungen rechtmäßig bleiben.
Den Widerruf können Sie entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Einwilligungserklärungen werden grundsätzlich revisionssicher gespeichert. Aufgrund der Rechenschaftspflicht bezüglich der Datenspeicherung, Transparenz, Datenminimierung und Einhaltung der Vorgaben wird die Einwilligung bzw. der Widerruf dokumentiert.
Wer bekommt Ihre Daten? (Weitergabe an Dritte)
Wir erhalten die Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) vom Einwohnermeldeamt, planen die Besuchstermine und versenden die Anschreiben. Im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung werden Daten, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, weitergegeben.
Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten nur diejenigen Stellen und Personen Zugriff auf Ihre Daten, für deren Aufgabenerfüllung die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist. Die Daten werden nach dem erforderlichen Zeitraum gelöscht.
Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten zu machen, die Angabe erfolgt freiwillig. Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie selbstverständlich auch anonym, unter Umständen können dadurch aber gewisse Beratungs- und Unterstützungsleistungen nicht erbracht werden.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre personenbezogenen Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt, um einem Verlust oder Missbrauch durch Dritte wirkungsvoll vorzubeugen. Die Aufbewahrung der Daten ist solange legitim, wie sie zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt, dass die im Rahmen der Kieler Hausbesuche erhobenen Daten mit Zustimmung der besuchten Person nur so lange aufbewahrt werden, wie sie zur Vermittlung in Angebote und zur statistischen Auswertung erforderlich sind. Die Daten werden nach dem Kieler Hausbesuch gelöscht, sobald nicht mehr erforderlich, spätestens aber vier Wochen nach Abschluss des Beratungsintervalls.
Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Stand der Information: 19. November 2024