Datenschutzhinweise Kommunaler Ordnungsdienst
Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen gemäß Â§ 31 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG) aufgrund der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Kiel unterliegt den strengen datenschutzrechtlichen Maßstäben eines demokratischen Rechtsstaates. Hierzu gehört auch, Transparenz über die Datenverarbeitung herzustellen und in allgemeiner Form jedermann über bestehende Rechte zu informieren.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Datenverantwortlicher
Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer
rathaus@kiel.de
Vertreten durch das Ordnungsamt
0431 901-4212
ordnungsdienst@kiel.de
Datenschutzbeauftragter und Auskunftsrecht
Bei Fragen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel wenden.
0431 901-2771
datenschutz@kiel.de
Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu. Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten wenden, wenn sie der Auffassung ist, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen in ihren Rechten verletzt worden zu sein.
0431 988-1200
mail@datenschutzzentrum.de
Welchem Zweck dient die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den KOD?
Der KOD hat Gefahren abzuwehren, die der öffentlichen Sicherheit drohen und Ordnungswidrigkeiten zu erforschen. Eng am Zweck der gesetzlichen Aufgaben ausgerichtet werden die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. Darüber hinaus werden auch Daten durch den Einsatz von Bildtechnik verarbeitet. Diese dienen in der Regel der Beweissicherung in einem späteren Ordnungswidrigkeitenverfahren. Daneben werden auf rein freiwilliger Basis auch Namen und Erreichbarkeiten von mit dem KOD kooperierenden Ansprechpartner*innen verarbeitet (zum Beispiel Geschäftsinhaber*innen usw.), wenn diese dazu ihre Einwilligung gegeben haben.
Welche Rechte haben betroffene Menschen in diesem Zusammenhang?
Sie haben das Recht, Auskunft zu verlangen, welche Daten von Ihnen beim Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Kiel verarbeitet werden oder Anträge auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung zu stellen.
Gegenüber dem KOD abgegebene Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können ohne Angabe von Gründen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden, damit die entsprechenden Daten gelöscht werden. Die „Wirkung für die Zukunft“ eines Widerrufs bedeutet, dass alle bis dahin auf Grundlage Ihrer Einwilligung bewirkten Verwendungen rechtmäßig bleiben.
Stand der Information: 9. Dezember 2024