Immigration Office FAQ zu Einreise, Aufenthalt & Einbürgerung
Die Zuwanderungsabteilung Kiel ist die Fachstelle für alle Fragen rund um das Thema Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen. Sie bietet Ausländer*innen, Migrant*innen und Geflüchteten einen umfassenden Service.
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Kontakt
Neues Rathaus, Eingang Stresemannplatz/Kaistraße, Gebäude D, 1. Stock
Online-Dienste
Egal ob Einbürgerung, Arbeitserlaubnis, Dokumente abgeben oder die Geburt eines Kindes melden: Sie können vieles bequem von zu Hause aus erledigen. Mit nur wenigen Klicks leitet Sie unser Online-Dienst zu den Dienstleistungen, die Sie suchen. Nach dem Absenden wird das Immigration Office Ihr Anliegen bearbeiten und sich bei Ihnen melden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der vielen Anträge und Anfragen etwas länger mit der Bearbeitung dauern kann. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Vielen Dank.
Hier Termin buchenWas ist Ihr Anliegen?
Aufenthalt
Welches Dokument besitzen Sie aktuell?
Nehmen Sie Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument zur Hand und vergleichen es mit den unten aufgeführten Dokumentenbildern. Klicken Sie auf das passende Bild und folgen Sie den Angaben auf den Folgeseiten.
Häufige Fragen FAQ

Öffnungszeiten der Zuwanderungsabteilung
Sprechstunden mit Termin
- Montag 8.30 - 13 Uhr
- Dienstag 8.30 - 13 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr
- Freitag geschlossen
Service Point
Sie erreichen die Zuwanderungsbehörde auch außerhalb unserer Terminsprechstunden. Unser Service Point hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag 8.30 - 15 Uhr
- Dienstag 8.30 - 15 Uhr
- Mittwochs 8.30 - 15 Uhr
- Donnerstag 8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr
- Freitag 8.30 - 13 Uhr
Sie brauchen einen Termin?
Für die folgenden Anliegen können Sie Termine online buchen:
- Übertrag Niederlassungserlaubnis
- Abgabe Schülersammelliste
- Verlustmeldung Pass / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Aushändigung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Ich habe meinen Termin verpasst, was nun?
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an zuwanderung@kiel.de mit Ihrem vollständigen Namen, Geburtsdatum und Nationalität und der Bitte um einen neuen Termin.
Wenn Sie den Termin aus einem dringenden Grund z.B. Krankenhausaufenthalt verpasst haben, schicken Sie bitte einen Nachweis mit.
Wenn Sie schon vor dem Termin wissen, dass Sie nicht erscheinen können, teilen Sie dies bitte ebenfalls unverzüglich per E-Mail mit.
Ich möchte meine*n Sachbearbeiter*in sprechen
Telefonisch ist dies leider nicht möglich. Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Daten an zuwanderung@kiel.de.

Ich möchte einen Aufenthaltstitel beantragen, wie kann ich das tun?
Sie können den Antrag hier herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Das Papierformular bekommen Sie außerdem am Service Point der Zuwanderungsbehörde. Bitte fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
Für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels im Papierform benutzen Sie bitte dieses Antrags-Formular. Schicken Sie die Unterlagen und den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail, per Post oder bringen Sie alles zu Ihrem nächsten Termin mit.
Mehr Infos zu AufenthaltstitelnIch möchte arbeiten
Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten, wenn Sie einen Aufenthaltstitel zu diesem Zweck haben. Dieser ist zwingend notwendig. Die Bedingungen finden Sie unter Zulassung zum Arbeitsmarkt | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Die Voraussetzungen werden von Ihrer Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit überprüft. Bei positiver Entscheidung dürfen Sie arbeiten. Bitte senden Sie uns zur Überprüfung die erforderlichen Unterlagen an zuwanderung@kiel.de.
Ich habe keinen Pass, was muss ich tun?
Sie sind in Deutschland dazu verpflichtet, einen Pass zu besitzen. Wenn Sie keinen Pass haben, müssen Sie diesen bei den Behörden Ihres Herkunftslandes beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Botschaft.

Ich habe keine Wohnung, was kann ich tun?
Melden Sie sich bitte bei der Asylbewerber-Leistungsstelle. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.
Ich bin umgezogen / ich will umziehen
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen, Geburtsdatum und Nationalität und Ihrer neuen Adresse.
Wenn Ihr Wohnsitz beschränkt worden ist (das steht auf dem Dokument, dass sie von uns erhalten haben), müssen Sie den Umzug vorher beantragen.
Wenn bisher eine andere Ausländerbehörde für Sie zuständig war, müssen Sie den Antrag dort stellen.
Der Wohnsitzwechsel muss der Ausländerbehörde unverzüglich mitgeteilt werden.