Rund um Kieler Trauungen

Geben Sie sich das Ja-Wort im Kieler Standesamt – oder an einem anderen stilvollen Ort in Kiel.

Wir sorgen für Ihre Trauung. Gemeinsam mit unserem Partner Kiel-Marketing finden Sie ein schönes maritimes Ambiente für Ihren großen Tag.

 
 

 

Wir wollen heiraten Die Anmeldung

Die beabsichtigte Eheschließung melden Sie beim Standesamt an. Die Anmeldung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Absprache des Hochzeitstermins. 

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt des Wohnsitzes eines der Eheschließenden. Auch wenn beide nicht in Kiel wohnen, können Sie dennoch in Kiel heiraten (ist ja auch schön hier!). Sie melden die Eheschließung dann bei ihrem Wohnsitz-Standesamt an, und das schickt die Akte weiter an das Kieler Standesamt.

Grundsätzlich sollen beide Eheschließenden gemeinsam zur Anmeldung ins Standesamt kommen. Ist eine*r der beiden verhindert, kann er*sie sich durch eine Vollmacht mit der Anmeldung durch den*die andere*n Eheschließenden einverstanden erklären. Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier. 

Für die Anmeldung der Eheschließung brauchen Sie einen Termin! Nutzen Sie für die Terminvereinbarung bitte die Mailadresse .

 
Kalender-Icon

Der Termin für die Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Sie können sich aber schon vorher einen Trautermin reservieren.

 
 
Icon zwei Papierblätter übereinander

Was für Unterlagen brauchen wir?

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung 
    Als Nachweis Ihres Wohnsitzes und des Familienstandes benötigen Sie eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde. Für Kieler*innen stellen wir diese Bescheinigung bei der Anmeldung im Standesamt aus. Ansonsten erhalten Sie die Bescheinigung bei der zuständigen Meldebehörde Ihres Wohnortes.
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
    Das Geburtenregister wird beim zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes geführt. Sie können diese Urkunde 
    mündlich oder schriftlich dort anfordern. Wenn Sie in Kiel geboren sind,  muss diese nicht vorgelegt werden (Ihr Geburtenregister liegt hier vor).

 

Haben Sie bereits gemeinsame Kinder und die Kinder sind nicht in Kiel geboren, bringen Sie bitte deren Geburtsurkunde(n) mit. 

Falls der Vater noch nicht aufgeführt ist, benötigen wir zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung.

Falls Sie schon verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, müssen Sie die letzte Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie deren Auflösung nachweisen. 

Dafür können Sie die eventuell vorhandene Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des*der letzten Ehegatt*in oder Lebenspartner*in nutzen. Sollte Ihnen eines dieser Dokumente nicht mehr vorliegen, können Sie sich bei dem damaligen Eheschließungs-Standesamt eine „Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk“ anfordern.

Ist die letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht vor einem deutschen Standesamt geschlossen worden, ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen oder Lebenspartnerschaften nachzuweisen

 
Icon Weltkugel

Wann sollten wir uns vorher individuell beraten lassen?

In folgenden Fällen empfehlen wir eine persönliche Beratung (die auch per E-Mail stattfinden kann):

  • Eine*r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit 
  • Eine*r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • Eine*r der Eheschließenden ist asylberechtigt, ausländischer anerkannter Flüchtling oder ähnliches
  • Eine*r der Eheschließenden ist Vertriebene*r oder Spätaussiedler*in 
  • Eine*r der Eheschließenden hat im Ausland geheiratet oder sich scheiden lassen
 
 

Nottrauung

Wenden Sie sich bitte umgehend an uns, wenn bei lebensbedrohlicher Erkrankung einer*eines Eheschließenden eine sogenannte Nottrauung notwendig wird. 

Ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand und die Geschäftsfähigkeit der erkrankten Person ist erforderlich.

 
Icon Sprechblase, darin ein OK-Haken

Namensführung in der Ehe

Bei der Anmeldung der Eheschließung sprechen wir mit Ihnen über die gewünschte Namensführung und beraten Sie gegebenenfalls ausführlich. 

Das deutsche Ehenamensrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1355) abschließend geregelt.

 

Ihr Tag im Kieler Standesamt

 

Den Bund der Ehe einzugehen ist einer der wichtigsten Tage im Leben zweier Menschen, und wir freuen uns, Sie für dieses besondere Ereignis in unserem Standesamt willkommen zu heißen! Damit nichts schiefgeht und um Ihren Aufenthalt in unserem Hause so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten, haben wir hier für Sie die wichtigsten Hinweise zusammengefasst.

Sie wollen den schönsten Tag Ihres Lebens sicherlich nicht verpassen.

Bitte erscheinen Sie pünktlich und finden sich mit Ihren Trauzeug*innen und Gästen 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin für die Eheschließung ein. Bitte gehen Sie direkt in den Wartebereich des Standesamtes, im  1. Obergeschoss links, in das Vorzimmer 114. Auch die anderen Paare nach Ihnen freuen sich schon und möchten pünktlich getraut werden. Wir bitten um Verständnis, dass ein Vorgespräch mit den Standesbeamt*innen nicht vorgesehen ist. Wer Ihre Eheschließung begleitet entscheidet sich oft erst kurzfristig.

Ausweise nicht vergessen!

Traupaare und Trauzeug*innen müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Wir lieben Tiere, aber…

 ... da die Hausordnung der Landeshauptstadt Kiel vorgibt, dass Tiere in den Räumlichkeiten nicht erlaubt sind, bitten wir darum keine Haustiere mit in das Standesamt zu bringen.

Sie wollen diesen besonderen Tag natürlich für die Ewigkeit festhalten.

Machen Sie gerne Fotos. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes keine Video-Aufzeichnungen (mit Kamera, Handy oder anderen technischen Geräten) gestatten, auf denen Standesbeamt*innen erkennbar beziehungsweise hörbar sind. Bitte geben Sie diese Information ebenfalls an Gäste und Fotograf*innen weiter.

Den Moment bewusst erleben

Auch wenn Handys zu unseren täglichen Begleitern gehören, bitten wir Sie und Ihre Gäste, diese während der Trauung auszuschalten. 

Ein Tag für alle

Das Standesamt ist in einem alten Gebäude, hat aber einen barrierefreien Zugang. Er ist im Eingangsbereich ausgeschildert und führt über die Toreinfahrt (rechts neben dem Gebäude) bis zum Fahrstuhl am Ende des Innenhofs. Der Fahrstuhl hat eine Durchgangsbreite von 80 Zentimetern. Elektrische Rollstühle können breiter sein. 

Ein rollstuhlgerechtes WC finden Sie im 1. Obergeschoss.

Vorfahrt für Brautpaare

Für Sie als Brautpaar stellen wir einen Parkschein aus. Damit können Sie Ihr Fahrzeug direkt vor dem Standesamt in dem dafür gekennzeichneten Bereich abstellen. Ihre Gäste bitten wir, die öffentlichen Parkplätze oder Parkhäuser zu benutzen. 

Platz ist ...

Das Trauzimmer bietet Sitzgelegenheiten für das Brautpaar und gegebenenfalls zwei Trauzeug*innen sowie zwölf Sitzplätze für Gäste. Weitere Gäste können stehend an der Zeremonie teilnehmen. Aus Sicherheitsgründen sollte Ihre Hochzeitsgesellschaft aus nicht mehr als 25 Personen bestehen. 

„Sie spielen unser Lied“

Auf Wunsch können Sie Ihren großen Moment mit Ihrer Musik begleiten. Wir stellen Ihnen dafür eine Bluetooth-Box oder einen Player für eine mitgebrachte Musik-CD zur Verfügung.

Ja-Worte ohne Konfetti und Reis

Reiskörner können sehr glatt sein. Darum ist aus Gründen der Verkehrssicherheit das Werfen von Reis auf den Treppen und auf dem Vorplatz des Standesamtes nicht gestattet. Auch Konfettibomben mit Kunststoff- oder Aluminium-Konfetti sind aus Gründen des Umweltschutzes verboten. 

Wunderschöne Möglichkeiten, sich von der Traugesellschaft auf dem Vorplatz gebührend feiern zu lassen, könnten alternativ gerne Blüten, Konfetti aus Papier oder Seifenblasen sein. Bitte werfen Sie aber kein Konfetti, Blüten oder anderes innerhalb des Gebäudes. Auch die Bewirtung Ihrer Gäste ist nur auf dem Vorplatz möglich. Bitte achten Sie auch darauf, dass der Zugang zum Gebäude immer frei bleibt.


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Nach der Trauung ist auch noch einiges zu tun

 

Kirchliche Trauung

Auskünfte geben die Gemeinden Ihres Stadtteils und diese Stellen:

Änderungen mitteilen

Unterrichten Sie bitte Ihre Krankenkasse von Ihrer Eheschließung.

Folgende Stellen sollten Sie ebenfalls nicht vergessen: 

  • Arbeitgeber*in oder Sozialversicherungsträger, von denen Sie eventuell Leistungen beziehen
  • Ihre Bank
  • Ihren Telekommunikations-Anbieter
  • Gewerkschaften und Vereine, bei denen Sie Mitglied sind
  • Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat etc.)
 
 

Agentur für Arbeit & Jobcenter

Wenn Sie ALG I beziehen, teilen Sie die Veränderungen unter Angabe Ihrer Kundennummer bitte der Agentur für Arbeit mit. Legen Sie dabei Ihre Eheurkunde vor. 

Kund*innen des Jobcenters wenden sich bitte an das jeweilige Jobcenter ihres Stadtteils. Geben Sie dabei bitte Ihre Kundennummer und/oder Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nr.) an. Nutzen Sie gerne auch www.jobcenterdigital.de („Veränderungsmitteilung“). Den Zugangscode erhalten Sie von Ihrem Jobcenter.

Die übrigen Bezieher*innen von Sozialhilfe werden gebeten, Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse in den für sie zuständigen Sozialzentren mitzuteilen.

 

Kindergeld

Wenn Sie Kindergeld erhalten, teilen Sie bitte der Familienkasse die Eheschließung, gegebenenfalls den geänderten Namen und die Anschrift mit.

Familienkasse

Das Kindergeld erhält vorrangig derjenige Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Nach Ihrer Heirat muss geprüft werden, wer den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld hat. Für den Agenturbezirk Kiel ist die Familienkasse Nord zuständig. Sie können alle Anliegen telefonisch, postalisch, per E-Mail oder Skype klären. 

Wenn Sie Ihre Unterlagen mit der Post schicken, geben Sie bitte auf jeden Fall Ihre Kindergeldnummer an.  

 

Finanzamt

Die Änderungen der Steuerklassen auf Steuerklasse IV und die Zuordnung der Kinderfreibeträge erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden. Ein Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination kann auf Antrag im Wohnsitz-Finanzamt oder online erfolgen.

Finanzämter Schleswig-Holstein

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale können Sie bei â€žMein ELSTER“ im Internet unter www.elster.de einsehen. Für diesen Service ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

 

 

Wohnsitzwechsel, Reisepass und Personalausweis

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen an. 

Wenn sich durch die Eheschließung der Familienname geändert hat, beantragen Sie bitte Personalausweis und gegebenenfalls den Reisepass neu. Dafür brauchen Sie die Eheurkunde, die bisherigen Ausweisdokumente und ein aktuelles biometrisches Foto.

Führerschein und Kfz-Papiere

Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, den Namen im Führerschein ändern zu lassen. Es kann aber sinnvoll sein, besonders bei Fahrten im Ausland. Wenn aus Ihrem Personalausweis oder Pass kein Bezug zum Namen im Führerschein herstellbar ist, sollten Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Ist Ihr Geburtsname bereits im Führerschein vermerkt, brauchen Sie im Fühererschein nichts zu ändern.

Sind Sie Halter*in eines Kfz, müssen Sie bei Änderung des Namens und /oder der Anschrift Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ändern lassen.

Namensänderung für ein Kind

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für sein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und der*die neue Ehepartner*in können dem Kind ihren Ehenamen geben. Voraussetzung: Sie haben das Kind in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen.  

Die Namenserteilung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge mit zusteht oder wenn das Kind seinen Namen führt. Außerdem muss das Kind einwilligen, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. 

Anträge nimmt das Standesamt entgegen. Sie brauchen dafür die Eheurkunde der Eheleute, die Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes, die Personalausweise der Eheleute sowie eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes beziehungsweise des Amtes für Familie und Soziales. 

Die Namensänderung für ein Kind ist gebührenpflichtig.

 

 

Rechts- und Sozialleistungsberatung

Die städtische Sozialleistungsberatung hilft Menschen bei der Orientierung in der Stadtverwaltung und anderen Behörden oder Organisationen. Sie gibt Auskunft über Zuständigkeiten und Leistungsmöglichkeiten. Die Beratung ist kostenlos.

Die Rechtsberatung gibt Menschen, die in Kiel wohnen oder arbeiten und ein geringes Einkommen haben, rechtlichen Rat.

Rechtsberatungsstelle

Die Sozialleistungsberatung ist kostenfrei.

Die Rechtsberatung berät, soweit nicht andere Ämter in speziellen Angelegenheiten dafür zuständig sind. Die Beratungsgebühr beträgt zwischen 5 und 26 Euro. Wer Sozialleistungen bekommt, wird in bestimmten Rechtsgebieten kostenlos beraten.

 

Familienzuschlag für Kriegsbeschädigte

Kriegsbeschädigte und sonstige Berechtigte, die vom Landesamt für Soziale Dienste Ausgleichsrente erhalten, können dort Ehegattenzuschlag beantragen. Wiederverheiratete Witwen, die vom Landesamt für Soziale Dienste Leistungen erhalten, können dort eine Witwenabfindung beantragen.

Für gemeinsame voreheliche Kinder, die durch die Eheschließung legitimiert werden, kann von Berechtigten ein Kinderzuschlag beantragt werden. Dies gilt nicht, wenn für dasselbe Kind Anspruch auf Kindergeld oder Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes besteht.

Ansprechpartner ist das Landesamt für Soziale Dienste in Lübeck.