Wahlen & Abstimmungen
14. Mai 2023: Kommunalwahl
Am 14. Mai 2023 findet die Wahl zur Kieler Ratsversammlung statt. Kiel ist dabei in 25 Wahlkreise unterteilt. In den 130 Kieler Wahlbezirken sorgen rund 1.400 Personen in den Wahlvorständen für einen reibungslosen Ablauf.
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14. Mai 2023 Kommunalwahl
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Termine zur Kommunalwahl
Die Briefwahlunterlagen können Sie seit 28. Februar 2022 beantragen.
Das Briefwahlbüro im Rathaus ist bis zum 6. Mai 2022, 12 Uhr geöffnet.
Ihr Antrag auf Briefwahlunterlagen für Kiel
Hinweise zum Datenschutz:
Die nachfolgenden Angaben werden auf freiwilliger Basis erhoben und dienen ausschließlich dem Zweck, einen Wahlschein auszustellen und die zugehörigen Briefwahlunterlagen zuzusenden.
Die Angaben werden über den genannten Zweck hinaus weder gespeichert noch verwendet oder an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nur für die Zeit der Antragsbearbeitung gespeichert und unmittelbar mit der Übersendung der Briefwahlunterlagen gelöscht.
Dieses Online-Formular ist nur eine der Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen. Sie können selbstverständlich auch schriftlich oder persönlich - jedoch nicht telefonisch oder per SMS - einen Antrag stellen. Der persönliche Antrag wird genauso bearbeitet wie der Online-Antrag.
Alle mit Stern * gekennzeichneten Felder sind für die Bearbeitung des Online-Antrages erforderlich.
Liebe Wahlberechtigte,
wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch einen Wahlschein beantragen möchten, weil sie am Wahltag verhindert sind oder in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises in Kiel wählen möchten, kommen Sie bitte ins Briefwahlbüro im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184.
Sie können noch bis einschließlich 12. Mai 2023, 12 Uhr, im Rathaus die Briefwahl Vor-Ort nutzen.
Öffnungszeiten:
- Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
- Mittwoch 8 - 12 Uhr
- Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Freitag 8 - 12 Uhr
Ein Antrag per E-Mail oder postalisch ist zwar weiterhin möglich, aber aufgrund der zu erwartenden Postlaufzeiten erreicht uns Ihr Wahlbrief mit hoher Wahrscheinlichkeit dann nicht mehr rechtzeitig.
Stimme sofort abgeben
Sie können Ihre Stimme auch vorzeitig in einem der Briefwahlbüros abgeben. Dafür kommen Sie bitte bis spätestens 12. Mai 2023, 12 Uhr, ins Rathaus oder in das Briefwahlbüro in der Schulstraße 29.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Briefwahlbüro im Rathaus
Fleethörn 9, 24103 Kiel, Raum 184NEU:
Briefwahlbüro in Gaarden
Schulstraße 29, 24143 Kiel-Gaarden
Geöffnet 3. April bis 12. Mai 2023
- Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
- Mittwoch 8 - 12 Uhr
- Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Freitag 8 - 12 Uhr
Termine
Ihre Briefwahlunterlagen werden ab dem 3. April 2023 versandt.
Letzte Möglichkeit zur persönlichen Briefwahl: 12. Mai 2023, 12 Uhr; im Briefwahlbüro Rathaus oder im Briefwahlbüro in der Schulstraße 29 in Kiel-Gaarden.
Letzte Möglichkeit zur Abgabe der roten Umschläge: 14. Mai 2022, 18 Uhr; beim zuständigen Wahlvorstand im Wahllokal (laut Angabe in der Wahlbenachrichtigung).
Zum Wahllokal-Finder im Online-Stadtplan
Kontakt zum Wahlbüro
Landeshauptstadt Kiel, Stadtamt
Wahlen
Fleethörn 9, 24103 Kiel
wahlen@kiel.de
Stimme sofort abgeben
Sie können Ihre Stimme auch vorzeitig im Briefwahlbüro abgeben. Dazu kommen Sie bitte bis spätestens 12. Mai 2023, 12 Uhr, ins Rathaus und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Briefwahlbüro im Rathaus
Fleethörn 9, 24103 Kiel, Raum 184
Geöffnet 3. April bis 12. Mai 2023
- Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
- Mittwoch 8 - 12 Uhr
- Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Freitag 8 - 12 Uhr
Termine
Ihre Briefwahlunterlagen werden ab dem 3. April 2023 versandt.
Letzte Möglichkeit zur persönlichen Briefwahl: 12. Mai 2023, 12 Uhr; im Briefwahlbüro Rathaus
Letzte Möglichkeit zur Abgabe der roten Umschläge: 14. Mai 2023, 18 Uhr; beim zuständigen Wahlvorstand im Wahllokal (laut Angabe in der Wahlbenachrichtigung).
Zum Wahllokal-Finder im Online-Stadtplan
Häufige Fragen rund um die Kommunalwahl
Zur Gemeindewahl hat jede*r Wahlberechtigte eine Stimme.
- 49 Mitglieder für die Ratsversammlung sind zu wählen.
- Das Stadtgebiet ist in 25 Wahlkreise unterteilt. In jedem Wahlkreis wird ein*e Kandidat*in mit einfacher Mehrheit in die Ratsversammlung gewählt.
- Die übrigen 24 Sitze werden über Listen ermittelt, die von den Parteien aufgestellt werden.
Gemeindewahlleiter der Landeshauptstadt ist Stadtrat Christian Zierau.
Per amtlicher Bekanntmachung fordert die Stadt seit September 2022 dazu auf, Wahlvorschläge für die Gemeindewahl bis spätestens 20. März 2023, 18 Uhr einzureichen.
Der Gemeindewahlausschuss für die Landeshauptstadt Kiel tagt am Freitag, 24. März 2023 im Rathaus. Raum und Uhrzeit finden Sie hier, sobald sie feststehen. In dieser Sitzung wird über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden. Der Ausschuss tagt öffentlich und jede*r hat zu dieser Sitzung Zutritt.
Die Fragestellung bei einem Bürgerentscheid muss so sein, dass Befürworter*innen der Initiative mit „Ja“ stimmen können.
Ausschlaggebend für den Ausgang des Bürgerentscheids ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Ja- oder Nein-Stimmen. Entschieden ist die Frage aber erst, wenn diese Mehrheit mindestens 8 Prozent der Stimmberechtigten beträgt, das sind in Kiel rund 16.000 Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.
Im Übrigen gelten die Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl entsprechend auch für den Bürgerentscheid
Am Sonntag, 14. Mai 2023 sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie unter Vorlage eines Ausweisdokumentes trotzdem wählen.
Angaben zu Ihrem Wahlraum und zur Barrierefreiheit entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung
Sie dürfen nur einmal und nur persönlich wählen.
In die Wahlkabine dürfen auch keine Kinder mit hinein. Bitte kommen Sie den entsprechenden Aufforderungen der Wahlvorstände nach. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Babys.
Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie persönlich und allein in der Wahlkabine Ihren Wunschkandidaten oder Ihre Wunschkandidatin für den Wahlkreis an. Hierfür liegen in den Wahlkabinen Kugelschreiber aus.
Falten Sie den Zettel noch in der Kabine, bevor Sie ihn in die Wahlurne einwerfen.
Das jeweilige Wahlgebäude ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Haben Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt, können Sie Ihren Wahlraum unter 0431 901-2371 erfragen oder im Wahllokalfinder im Online-Stadtplan selbst nachsehen.
Am 3. April 2023 öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184 und in der Schulstraße 29 in Kiel-Gaarden.
Das Briefwahlbüro im Rathaus ist barrierefrei erreichbar über den Außenzugang vom Rathausplatz über einen Aufzug. Das Briefwahlbüro Schulstr. 29 ist ebenerdig erreichbar.
Öffnungszeiten vom 3. April - 12. Mai 2023:
- Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
- Mittwoch 8 - 12 Uhr
- Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Freitag 8 - 12 Uhr
Der Briefwahlantrag kann gestellt werden
- per Brief (Formular liegt den Wahlbenachrichtigungen bei).
- persönlich: Kommen Sie bitte zu den Öffnungszeiten ins Briefwahlbüro ins Rathaus oder in das Briefwahlbüro Schulstr. 29 in Kiel-Gaarden. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Dann können Sie dort sofort und direkt Ihre Stimme abgeben.
- Ab 6. März 2023 per Online-Formular.
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden ab dem 3. April 2023 verschickt.
Der Rückversand der roten Wahlbriefe ist portofrei. Die Wahlbriefe müssen der Gemeindewahlbehörde vor dem Wahltag zugestellt werden, um zur Auszählung zu gelangen. Am Wahltag können die roten Wahlbriefe in den dafür vorgesehenen Wahlbezirken abgegeben werden.
Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag, Sonntag, 14. Mai 2023, in einem anderen als dem eigenen Wahlbezirk wählen. Der Wahlschein gilt aber nur in dem jeweiligen Gemeindewahlkreis, für den er ausgestellt wurde.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens sechs Wochen in Kiel eine Wohnung haben oder sich in Kiel sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb von Kiel haben sowie
- nicht nach § 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Wählerverzeichnis zur Gemeindewahl wird in der Woche von Dienstag, 24. April bis Freitag, 28. April 2023, im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184, zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann bis Freitag, 28. April 2023, 12 Uhr, eingelegt werden; schriftlich oder zur Niederschrift.
Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Landeshauptstadt Kiel aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie spätestens bis zum 22. April 2023.
Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechts-Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Briefwahlbüro im Rathaus, 0431 901-3091 (ab 3. April 2023) oder briefwahl@kiel.de.
In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten.
Verlorene Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können bei Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses trotzdem in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen.
Bei An- oder Ummeldung in Kiel erhalten Sie von der Meldebehörde die Informationen, die Ihr Wahlrecht betreffen.
Wer kurzfristig erkrankt ist, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen abzuholen. Die Abholung ist möglich am Wahltag bis spätestens 15 Uhr, im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel.
Die Ergebnisse für Kiel aus den insgesamt 130 Urnenwahlbezirken sehen Sie am Wahlabend hier auf www.kiel.de/wahlen.
Das sind die vorläufigen Ergebnisse. Das endgültige amtliche Ergebnis der Gemeindewahl in der Landeshauptstadt Kiel stellt der Gemeindewahlausschuss am 22. Mai 2023 im Rathaus in öffentlicher Sitzung fest. Raum und Uhrzeit finden Sie hier, sobald sie feststehen.
Den statistischen Wahlbericht finden Sie später unter www.kiel.de/statistik.
Weitere Wahlen
Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderung
Vom 3. bis 28. April 2023 können Sie sich für eine Mitgliedschaft im Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel bewerben. Gesucht werden Expert*innen für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung.
Hier informieren & bewerbenWahl der Schöff*innen und Jugendschöff*innen
In Kiel werden im Jahr 2023 neue Schöff*innen und Jugendschöff*innen gewählt. Dazu hat die Stadt bis 28. Februar 2023 Vorschlagslisten mit mehreren hundert Personen gesammelt, die sich für die fünfjährige Amtszeit 2024 - 2028 zur Wahl stellen.
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28. Februar 2023 - Bewerbungsfrist für Schöff*innenwahl
14. Mai 2023 Kommunalwahl
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