Kiel mit Bus, Bahn & Schiff

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Deutschland-Schulticket

Zum 1. August 2024 wird in Schleswig-Holstein ein vergünstigtes Deutschlandticket für Schüler*innen (Deutschland-Schulticket) eingeführt.

Das Deutschland-Schulticket ist ein reguläres Deutschlandticket zu einem vergünstigten Preis von zur Zeit 29 Euro. Es gelten die regulären Bedingungen für ein Deutschlandticket (monatlich kündbares Abo).

Berechtigt sind

  • Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • Schüler*innen an Förderzentren,
  • Schüler*innen an anerkannten Ersatzschulen,
  • Schüler*innen an dänischen Schulen,
  • Vollzeitschüler*innen an berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber),
  • Schüler*innen in einer rein schulischen Ausbildung,

Das Deutschlandticket muss auf die bezugsberechtigte Person (= betreffende*r Schüler*in) ausgestellt sein. Die Bezugsberechtigung muss nachgewiesen werden. Die Beantragung der Erstattung muss bei minderjährigen Schüler*innen durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erfolgen. 

Ab dem 1. Januar 2025 können bezugsberechtigte Schüler*innen mit Wohnort Kiel das Deutschland-Schulticket direkt zum rabattierten Preis (zurzeit 29 Euro pro Monat) bei der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) im Abo beziehen.

Übergangslösung

Da in Kiel (wie auch in anderen Städten und Kreisen im Land) die notwendigen technischen
Anpassungen des Abo-Systems erst zum 1. Januar 2025 abgeschlossen sein werden, wird
es zunächst eine Übergangslösung geben:

Ab dem 1. August 2024 kann für bezugsberechtigte Schüler*innen, die wohnhaft in Kiel sind, auf Antrag und Nachweis eine nachträgliche Erstattung in Höhe von 20 Euro pro Monat für ein normales Deutschlandticket-Abonnement (49 Euro pro Monat) für den Zeitraum bis längstens 31. Dezember 2024 gewährt werden.

Der Gesamt-Erstattungsbetrag kann somit bei maximal 100 Euro liegen. Dabei gibt es durch bereits vorhandene Abonnements unterschiedliche Konstellationen:

1. Es besteht ein Abo für ein Deutschlandticket bei der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG)

Die KVG informiert die Abonnent*innen über ihren Kundendialog. Für die Erstattung wird eine Bestätigung der Schule über den Schulbesuch im Schuljahr 2024/25 bzw. während des gewünschten Erstattungszeitraums benötigt. Diese kann per E-Mail unter Angabe
der Abo-Nummer eingereicht werden. Die Erstattung erfolgt über die KVG nach Einreichung der Schulbescheinigung vorrangig digital mittels Überweisung an die Bankverbindung des*der Abonnent*in, quartalsweise oder einmal nachträglich ab dem 15. Dezember 2024. Voraussetzung für eine Erstattung ist die vorherige vollständige Zahlung des monatlichen Fahrpreises in Höhe von 49 Euro. Mögliche durch die*den Zahler*in verursachte Kosten nach Erstattung aufgrund von erfolgten Rücklastschriften hat der*die Kund*in zu tragen. Weitere Informationen folgen dazu zeitnah.
Die Umstellung des Deutschlandticket-Abos auf das Deutschland-Schulticket zu 29 Euro im Monat zum 1. Januar 2025 erfolgt nach Einführung einer Berechtigungsprüfung mit den Kieler Schulen automatisch, außer im Falle einer vorherigen fristgerechten Kündigung.

2. Es besteht ein Abo für ein Deutschlandticket bei einem anderen Vertriebspartner

In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Unter Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum 10. eines Monats kann das Abo für das Deutschlandticket bei einem anderen Vertriebspartner gekündigt und bei der KVG ab dem Folgemonat neu abgeschlossen werden. Es ist sowohl als Handy-Ticket als auch Chipkarte verfügbar. In diesem Fall findet anschließend das unter 1. beschriebene Verfahren Anwendung. 
b) Eltern/Sorgeberechtigte oder volljährige Schüler*innen können im Nachhinein unter Vorlage nachfolgend aufgeführter Nachweise die Erstattung direkt bei der Landeshauptstadt Kiel beantragen. Dabei bitten wir, einen Erstattungsantrag für den gesamten Erstattungszeitraum nachträglich einzureichen, damit die Prüfung und Erstattung so wenig aufwändig wie möglich ist. Die Antragstellung wird über OnlineFormulare erfolgen. Weitere Informationen folgen dazu zeitnah.

Hinweis: Das Rückerstattungsverfahren befindet sich noch in Erarbeitung. Sie können daher noch keinen Antrag herunterladen oder stellen. Aber Sie können sicher sein: Jedes Ticket, das zur Erstattung eingereicht wird und die Anforderungen erfüllt (Schüler*in aus Flensburg, ein Ticket pro Monat), wird berücksichtigt. Nähere Hinweise zur Rückerstattung sowie eine Anleitung zu den einzelnen Schritten finden Sie in Kürze auf dieser Seite.

Zur Vorlage sollen bereitgehalten werden:

  • Bewahren Sie bitte die Zahlungsnachweise auf. Bei der Nutzung der Chipkarte sind das Rechnungsbelege, bei der Nutzung eines Handytickets sind das Screenshots. Es müssen Name des Kindes und Gültigkeitszeitraum eindeutig daraus hervorgehen,
  • Abo-Nummer,
  • Schulbescheinigung für das Schuljahr 2024/2025 bzw. während des gewünschten Erstattungszeitraums ggfs. auch für jeden Monat,
  • Nachweis über die Wohnadresse (kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen),
  • Kontoverbindung.

 Weitere Informationen folgen dazu zeitnah.

Hinweis: Ein Bezug des Deutschland-Schultickets zu 29 Euro im Monat ab 1. Januar 2025 wird für bezugsberechtigte Schüler*innen mit Wohnort Kiel nur über die KVG möglich sein. Für dessen Erhalt wird die Kündigung eines bestehenden Deutschlandticket-Abos bei dem bisherigen (anderen) Vertriebspartner und ein Abo-Neuabschluss bei der KVG (vgl. Punkt a.) zum Jahreswechsel 2024/25 erforderlich.

3. Es besteht noch kein Abo für ein Deutschlandticket

Bei Interesse an einem Abo für ein rabattiertes Deutschlandticket im Übergangszeitraum (im Vorgriff auf das Deutschland-Schulticket) sollte dieses bei der KVG abgeschlossen werden, da ein anschließender Bezug des Deutschland-Schultickets für bezugsberechtigte Schüler*innen mit Wohnort Kiel nur über die KVG möglich sein wird. Für den Übergangszeitraum bis Ende 2024 findet das unter 1. beschriebene Verfahren Anwendung. 

Für Inhaber*innen einer regionalen Monatskarte im Abo für Schüler*innen/Auszubildende gilt: Auch die Umstellung des Abos der regionalen Monatskarte auf das Deutschland-Schulticket zu 29 Euro im Monat zum 1. Januar 2025 erfolgt nach Einführung einer Berechtigungsprüfung mit den Kieler Schulen automatisch, außer im Falle einer vorherigen fristgerechten Kündigung.

Hinweis: Da die Erstattung sowohl über die KVG als auch über das Online-Formular der Landeshauptstadt Kiel im Nachhinein stattfindet, wird eine Schulbescheinigung erst nach Beginn des Schuljahres 2024/25 benötigt. Es gibt dafür jetzt keinen Grund, kurzfristig aktiv zu werden.

Logo Deutschlandticket NAH.SH

Vergünstigung erhalten - wie geht das?

Ab dem 1. September 2024 können bezugsberechtigte Schüler*innen mit Wohnort Kiel das Deutschland-Schulticket direkt zum rabattierten Preis (zurzeit 29 Euro pro Monat) bei der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) im Abo beziehen.

Damit die Vergünstigung bereits ab dem 1. August möglich ist und damit Sie bei bestehenden Abos ausreichend Zeit für die Umstellung haben, können Sie als Übergangslösung eine nachträgliche Erstattung in Höhe von 20 Euro pro Monat für ein normales Deutschlandticket-Abonnement (49 Euro pro Monat) beantragen. Dies ist für den Zeitraum vom 1. August bis längstens 31. Dezember 2024 möglich.

Die Möglichkeiten für die Vergünstigung im Einzelnen:

Besteht ein Abo für ein Deutschlandticket bei der KVG, wird dieses auf ein Deutschland-Schulticket umgestellt. Ist der*die Schüler*in über 15 Jahre alt, ist dazu die Vorlage einer Schulbescheinigung notwendig. Die Umstellung erfolgt zum 1. September 2024. Für den Monat August 2024 erfolgt eine Rückerstattung am Ende des Quartals bzw. im Dezember. Kann die Schulbescheinigung noch nicht zum 1. September vorgelegt werden, erfolgt ebenfalls eine Erstattung rückwirkend nach Vorlage der Schulbescheinigung (s.u.). 

Besteht ein digitales Abo bei der KVG und der*die Schüler*in ist 15 Jahre oder älter, senden Sie per E-Mail die Abo-Nummer und die Schulbescheinigung an mit der Bitte um Umstellung auf ein Deutschland-Schulticket. Bitte beachten Sie, dass je Mailadresse nur ein Ticket registriert werden kann. Ist der*die Schüler*in jünger als 15 Jahre, erfolgt die Umstellung automatisch.

Besteht das Abo als Chipkarte, muss dieses bei der Abo-Verwaltung der KVG aktualisiert werden. Ist der*die Schüler*in 15 Jahre oder älter, ist zudem eine Schulbescheinigung vorzulegen. Wenden Sie sich dafür direkt an die Abo-Verwaltung. Diese erreichen Sie in der Werftstraße 233-243 montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr. 

Rückerstattungen:
Für den Monat August erfolgt eine Rückerstattung. Kann die Schulbescheinigung noch nicht zum 1. September vorgelegt werden, erfolgt die Erstattung rückwirkend nach Vorlage der Schulbescheinigung. 

Voraussetzung für eine Erstattung ist die vorherige vollständige Zahlung des monatlichen Fahrpreises in Höhe von 49 Euro. 

Die Erstattung erfolgt in beiden Fällen durch die KVG per Überweisung an die Bankverbindung des*der Abonnent*in. Bitte achten Sie darauf, Ihre aktuelle Bankverbindung zu hinterlegen. Bei Rücklastschriften, die von dem*der Zahler*in verursacht sind, trägt der*die Kund*in die Kosten. 

Weitere Informationen folgen dazu zeitnah.

In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Empfehlung:

Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen Sie zeitnah bis zum 10. eines Monats das Abo für das Deutschlandticket bei Ihrem aktuellen Vertriebspartner und schließen für den darauf folgenden Monat bei der KVG ein neues Abo ab.

Digitales Ticket: Füllen Sie den Bestellschein für das Deutschland-Schulticket aus und senden diesen zusammen mit der Schulbescheinigung (erst ab 15 Jahren erforderlich), Geburtsdatum und Namen der bezugsberechtigten Person an .  Dies gilt auch, wenn Sie von einer Chipkarte auf ein digitales Abo wechseln wollen. Bitte beachten Sie, dass je Mailadresse nur ein Ticket registriert werden kann. 

Abo als Chipkarte: Besteht das Abo als Chipkarte, muss dieses bei der Abo-Verwaltung der KVG aktualisiert werden. Ist der*die Schüler*in 15 Jahre oder älter, ist zudem eine Schulbescheinigung vorzulegen. Wenden Sie sich dafür direkt an die Abo-Verwaltung. Diese erreichen Sie in der Werftstraße 233-243 montags bis donnerstags von 7  bis 15 Uhr und freitags von 7 bis 13.30 Uhr. 

Möchten Sie von einem digitalen Ticket auf eine Chipkarte wechseln, füllen Sie den Bestellschein für das Deutschland-Schulticket aus und senden diesen zusammen mit der Schulbescheinigung (erst ab 15 Jahren erforderlich), Geburtsdatum und Namen der bezugsberechtigten Person an . Bitte beachten Sie, dass je Mailadresse nur ein Ticket registriert werden kann.

b) Alternative:

Das bestehende Abo bei einem anderen Vertriebspartner kann bis zum 31. Dezember 2024 weitergenutzt werden (Kündigung spätestens bis 10. Dezember 2024). Ab dem 1. Januar 2025 ist der Bezug des Deutschland-Schultickets für bezugsberechtigte Schüler*innen mit Wohnort Kiel dann nur noch über die KVG möglich ist.

Rückerstattungen für beide Varianten:

In den Monaten, in denen das Abo über einen anderen Vertriebspartner bezogen wird und ein Anspruch auf ein vergünstigtest Ticket besteht (längstens 1. August bis 31. Dezember 2024), erfolgt eine Erstattung von 20 Euro je Monat durch die Landeshauptstadt Kiel.

Eltern/Sorgeberechtigte oder volljährige Schüler*innen können dafür im Nachhinein unter Vorlage nachfolgend aufgeführter Nachweise die Erstattung direkt bei der Landeshauptstadt Kiel beantragen. Dabei bitten wir, einen zusammengefassten Erstattungsantrag für den gesamten Erstattungszeitraum nachträglich einzureichen, damit die Prüfung und Erstattung so wenig Aufwand wie möglich erzeugt. Die Antragstellung wird über Online-Formulare erfolgen.

Nachweise für die Rückerstattung durch die Landeshauptstadt Kiel

Zur Vorlage sollen bereitgehalten werden:

  • Bewahren Sie bitte die Zahlungsnachweise auf. Bei der Nutzung der Chipkarte sind das Rechnungsbelege, bei der Nutzung eines Handytickets sind das Screenshots. Es müssen Name des*der Schülers*in und Gültigkeitszeitraum eindeutig daraus hervorgehen.
  • Abo-Nummer
  • Schulbescheinigung (erst ab 15 Jahren notwendig) für das Schuljahr 2024/2025 beziehungsweise während des gewünschten Erstattungszeitraums gegebenenfalls auch für jeden Monat
  • Nachweis über die Wohnadresse (kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen)
  • Kontoverbindung

Wichtig!

Das Rückerstattungsverfahren befindet sich noch in Erarbeitung. Sie können daher noch keinen Antrag herunterladen oder stellen. Aber Sie können sicher sein: Jedes Ticket, das zur Erstattung eingereicht wird und die Anforderungen erfüllt (Schüler*in aus Kiel, ein Ticket pro Monat), wird berücksichtigt. Nähere Hinweise zur Rückerstattung sowie eine Anleitung zu den einzelnen Schritten finden Sie in Kürze auf dieser Seite.

Digitales Ticket und Chipkarte: Füllen Sie den Bestellschein für das Deutschland-Schulticket aus und senden diesen zusammen mit der Schulbescheinigung (erst ab 15 Jahren erforderlich), Geburtsdatum und Namen der bezugsberechtigten Person an . Bitte beachten Sie, dass je Mailadresse nur ein Ticket registriert werden kann. 

Rückerstattungen:
Kann die Schulbescheinigung noch nicht zum 1. September vorgelegt werden, erfolgt die Erstattung rückwirkend nach Vorlage der Schulbescheinigung. 

Voraussetzung für eine Erstattung ist die vorherige vollständige Zahlung des monatlichen Fahrpreises in Höhe von 49 Euro.

Die Erstattung erfolgt in beiden Fällen durch die KVG per Überweisung an die Bankverbindung des*der Abonnent*in. Bitte achten Sie darauf, Ihre aktuelle Bankverbindung zu hinterlegen. Bei Rücklastschriften, die von dem*der Zahler*in verursacht sind, trägt der*die Kund*in die Kosten.

Wenn die Kosten für die Schülerbeförderung von einem Sozialleistungsträger oder der Wohngeldbehörde im Rahmen des Bildungspaketes übernommen werden, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihren zuständigen Leistungsträger.

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass ungeachtet der Erstattungsmöglichkeit während des Übergangszeitraums die sonstigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für das Deutschlandticket gelten.

Weitere Infos und Kontakte

Kieler Schüler*innen mit Wohnort außerhalb von Kiel können sich auf der Internetseite ihres Kreises / ihrer kreisfreien Stadt zum Deutschland-Schulticket informieren.

Aktuelle und weiterführende Informationen werden hier und bei NAH.SH veröffentlicht.

Ab dem 12. August erreichen Sie die Landeshauptstadt Kiel über die Mail-Adresse  mit dem Betreff: DeutschlandSchulticket.

Das Abo-Team der KVG ist erreichbar über


Gut unterwegs mit der KVG

Die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH bringt Sie sicher & schnell mit dem Bus durch Kiel, Stadtbesichtigung inklusive. 

Weitere Informationen zur KVG 

Interaktiver Netzplan der KVG

Bus

NAH.SH - ein Tarif für ganz Schleswig-Holstein

Alle Infos zum Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH), inklusive Fahrplanauskunft, Fahrkarten & Preisen.

Weitere Informationen zur NAH.SH finden Sie hier.

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ÖPNV auf dem Wasser: Kieler Fördeschiffe

Die Kieler Fördeschiffe fahren Sie von der Bahnhofsbrücke Kiel nach Laboe, im Sommer auch nach Strande, Schilksee & Falckenstein.

Weitere Informationen zur Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH (SFK) finden Sie hier.

Fördedampfer

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Zum Shoppen, Feiern oder an den Strand: Der Kieler Nahverkehr bringt Sie in Kiel und Umgebung genau zum Ziel. Dorthin, wo Sie den Tag genießen möchten. Oder die Nacht. Denn mit unseren Nachtlinien bringen wir Sie natürlich auch wieder zurück!

Wie es auch mit dem Mitfahren klappt - und den Mitfahrer*innen - zeigt unser Film.