KLIMASCHUTZSTADT KIEL.100%Förderung Kühlgeräte-Austausch für Kieler Haushalte
Wir haben etwas gegen Stromfresser! Tauschen Sie Ihr altes Kühl- und Gefriergerät gegen ein Neugerät der Energie-Effizienzklasse A, B oder C und sichern Sie sich einen Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Neugerät. Die Förderung kann bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden.
Ihr Kühl- und Gefriergerät wurde 2012 oder früher produziert? Dann sichern Sie sich einen Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Neugerät. Das Förderprogramm „Kühl- und Gefriergeräte-Austausch für Kieler Haushalte“ bezuschusst Kieler Haushalte in der Reihenfolge der Anträge.
Die Tauschaktion wird aus dem Kieler Klimaschutzfonds finanziert. Ziel ist es Kieler Privat-Haushalte bei der Durchführung von Energiesparmaßnahmen zu fördern. Dadurch wollen wir Vorbilder schaffen, um weitere Menschen zu motivieren, eigene Maßnahmen zu ergreifen.
Wie die Förderung abläuft und was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie hier.
„Die beiden Altgeräte haben in kombinierter Nutzung einen Verbrauch von 12,62 Kilowattstunden gehabt, während die neue Kühl-Gefrierkombination über 7 Tage nur 2,21 Kilowattstunden verbraucht hat.“
Erfahrungsbericht von Teilnehmer*in der Förderung
Wann lohnt sich ein Kühlgeräte-Austausch?
Kühl-Gefrier-Kombination mit einem Volumen von ca. 300 Litern:
- Diese sollte ab einem Jahres-Stromverbrauch von 350 Kilowattstunden (kWh) ausgetauscht werden. Ein Neugerät verbraucht etwa 150 kWh pro Jahr. Die Investitionskosten des Neugeräts betragen 400 Euro. Da rechnet sich die Investition in ein neues Gerät nach etwa 5 Jahren.
Kleiner Kühlschrank mit einem Volumen von ca. 120 Litern:
- Dieser sollte ab einem Jahres-Stromverbrauch von 170 kWh ausgetauscht werden. Ein Neugerät verbraucht etwa 70 kWh pro Jahr. Die Investitionskosten des Neugeräts betragen 200 Euro. Da rechnet sich die Investition in ein neues Gerät nach etwa 5 Jahren.
So geht's: Ablauf der Förderung
1. Förderantrag stellen
Sie stellen einen formlosen Förderantrag per E-Mail an stromsparen@kiel.de mit folgenden Infos: Postadresse, Altgerätenachweis (zum Beispiel Foto des Typenschilds oder Angabe der Daten auf dem Typenschild oder Kopie des Kaufbelegs) (Produktionsjahr 2012 oder früher), und falls vorhanden, die Anzahl der Gefrierfächer des Altgerätes sowie eine Angabe dazu, ob eine Messung Ihres Altgerätes über ein Stromverbrauchsmessgerät möglich ist, das heißt, ob die Steckdose des Altgerätes zugänglich ist. Das Typenschild befindet sich in der Regel im Innenraum des Gerätes.
2. Aktuelle Verbrauchsmessung
Sie erhalten gratis ein Stromverbrauchsmessgerät. Sie messen sieben Tage lang den Stromverbrauch des Altgerätes und teilen uns das Messergebnis (in kWh) und den Messzeitraum (in Tag, Stunde & Minute) per E-Mail (stromsparen@kiel.de) mit.
3. Erhalt Zuwendungsbescheid
Wir prüfen Ihren Stromverbrauchswert anhand der Grenzwerte für Kühl- und Gefriergeräte (Basis ist die EU-Verordnung 1060/2010). Liegt Ihr Stromverbrauch über dem jeweiligen Grenzwert, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid für die Förderung des Austauschs. Der Zuwendungsbescheid enthält die erforderliche Mindeststromverbrauchseinsparung, die Voraussetzung ist für den Kühl- und Gefriergeräte-Austausch. Ein Austausch rechnet sich ökologisch für Kühl- und Gefriergeräte ab einer Stromverbrauchseinsparung von mindestens 100 bis 200 kWh Stromverbrauch pro Jahr in Abhängigkeit der Gerätekategorie. Die Anschaffungskosten für günstige Neugeräte amortisieren sich aufgrund der Förderung bereits nach 1 bis 4 Jahren.
4. Beschaffung Neugerät und Entsorgung Altgerät
Sie beschaffen sich ein Neugerät mit der Energie-Effizienzklasse A, B oder C. Ist das Neugerät nicht in diesen Energie-Effizienzklassen verfügbar, wählen Sie ein Neugerät mit der Energie-Effizienzklasse D. Wenn Sie eine Neugeräte-Beratung über Mitgliedsunternehmen der Elektro-Innung Kiel wünschen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an stromsparen@kiel.de mit. Die Neugeräte dürfen nicht mit Gewinn veräußert werden. Sie entsorgen das Altgerät beim Händler oder Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel und erhalten einen Entsorgungsnachweis. Für die Entsorgung beim Händler ist der Begriff Altgerätemitnahme auf dem Kaufbeleg des Neugerätes ausreichend.
5. Differenzmessung Neugerät
Sie messen sieben Tage lang den Stromverbrauch des Neugerätes und teilen uns das Messergebnis (in kWh) und den Messzeitraum (in Tag, Stunde & Minute) per E-Mail (stromsparen@kiel.de) mit. Die Ergebnisse dienen unserer Statistik und sind nicht förderrelevant.
6. Einreichung Belege
Sie schicken uns Kauf- und Entsorgungsbeleg (Kopie) sowie Ihre Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung des Zuschusses per E-Mail (stromsparen@kiel.de).
7. Auszahlung der Förderung
Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses innerhalb eines Monats.
„Ich führe die Messung des Energieverbrauchs meines neuen Kühlschranks immer noch weiter fort. Daraus ergibt sich, dass sich durch Ihr Förderprogramm der Energieverbrauch meines Kühlschranks von circa 620 Kilowattstunden pro Jahr auf voraussichtlich 65 Kilowattstunden pro Jahr reduzieren wird. Das entspricht einer erheblichen Verringerung der Energiekosten um circa 90 Prozent!“
Erfahrungsbericht von Teilnehmer*in der Förderung
Details zur Förderung
- Das Altgerät wurde 2012 oder früher produziert (Nachweis: zum Beispiel Foto des Typenschilds oder Angabe der Daten auf dem Typenschild oder Kopie des Kaufbelegs).
- Das Neugerät hat die Energie-Effizienzklasse A, B, C oder im Ausnahmefall D.
- Durch den Kühl- und Gefriergeräte-Austausch werden mindestens 100 bis 200 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr eingespart in Abhängigkeit der Gerätekategorie.
- Messung des Stromverbrauchs von Alt- und Neugerät jeweils über einen Zeitraum von sieben Tagen. Ein Stromverbrauchsmessgerät erhalten Sie dafür vom Umweltschutzamt Kiel gratis.
- Umgehende fachgerechte Entsorgung des Altgeräts (Nachweis: Bestätigung durch die Händler oder Sammelstellen des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel).
- Das Neugerät darf nicht mit Gewinn veräußert werden.
- Antragsberechtigt sind Kieler Privat-Haushalte.
Die Förderung pro Neugerät erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer in der nachfolgenden Auflistung ersichtlichen Höhe.
- 100 Euro pro Kühlgerät
- 100 Euro pro Gefriergerät
- 150 Euro pro Kühl-Gefrier-Kombigerät
- Maximaler Zuschuss pro Haushalt: 300 Euro
Das Stromverbrauchsmessgerät erhält jeder der teilnehmenden Kieler Haushalte gratis.
Kieler Haushalte, die sich an der Kampagne beteiligen möchten, können ab sofort einen formlosen Antrag stellen mit dem Betreff „Kühlgeräteaustausch“ entweder per E-Mail an: stromsparen@kiel.de
oder per Post an:
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Boris Schnürpel
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Die Berücksichtigung der Anträge erfolgt nach Datum der E-Mail beziehungsweise Poststempel. Die Anträge müssen die Haushalts-Adresse der*des Antragstellenden erhalten.
Dieses Förderprogramm läuft ab sofort weiter und gilt bis zum 30. Juni 2026. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie die vollständigen Antragsunterlagen inklusive Messergebnisse der Alt- und Neugeräte sowie alle Belege (Kauf- und Entsorgungsbeleg (Kopie) sowie Ihrer Bankverbindung IBAN) per E-Mail an stromsparen@kiel.de einreichen.
Tipps – So spart Ihr Kühlgerät Energie
Wieviel Energie Ihr Kühlgerät tatsächlich benötigt, hängt maßgeblich von dessen Energieeffizienzklasse ab, aber auch von Ihrem Verhalten. Mit den folgenden Tipps können Sie den Energiebedarf senken beziehungsweise niedrig halten und damit CO2-Emissionen und Kosten einsparen.
Weitere Tipps zum Stromsparen beim Kühlschrank finden Sie auf co2online.de.
Aktionen im Rahmen der Kühlgeräte-Förderung
2024: Doppelte Förderung für Vereine
Gemeinsam Sport machen, musizieren oder Gärten pflegen – Kieler Vereine sind ein zentraler Bestandteil des guten Miteinanders in Kiel.
Um das besondere Engagement der Vereine zu würdigen und mit Rücksicht auf oftmals knappe Vereinsbudgets, hat das Klimaschutz-Team unter allen Vereinen, die einen Antrag auf Förderung eingereicht haben, zehn Förderungen für energieeffiziente Kühlgeräte in doppelter Höhe – also 300 Euro statt 150 Euro verlost.
2020: Instagram-Gewinnspiel
Am 16. November 2020 startete auf Instagram ein Gewinnspiel, bei dem Sie eines von 10 Kühlgeräten gewinnen konnten. Zusätzlich gab es eine leckere Erstbefüllung, die von unseren Gewinnspiel-Partnern zur Verfügung gestellt wurde. Vielen Dank an lille, unverpackt, umtüten, Verture Farm, Packeis und Oh Honey. Danke auch an die Elektro-Innung Kiel, die die Kühlgeräte liefert und bei Bedarf Beratungen zum Austausch anbietet. Wir gratulieren den Gewinner*innen herzlich und wünschen viel Freude (und niedrige Stromrechnungen) mit den neuen Geräten!
Die Beiträge zum Gewinnspiel finden Sie auf Instagram unter dem Hashtag #gemeinsamstromsparen.
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