Der Kieler Umweltwegweiser


Abflämmen

Nicht bewirtschaftete Flächen, Böschungen, Feldraine und Wegränder sind in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten für viele Kleintiere und Pflanzen häufig die letzten noch verbleibenden Rückzugs- und Lebensräume. Es ist daher verboten, die Bodendecke auf diesen Flächen und an Wegrändern abzubrennen, mit chemischen Mitteln niedrig zu halten oder zu vernichten.

Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist mit einem erheblichen Bußgeld zu rechnen.

Ordnungswidrigkeiten:

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:


Adressen

Feuerwehr

Westring 325

24116 Kiel

0431 5905-0, Notruf: 112

Fax 0431 5905-147

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765