Der Kieler Umweltwegweiser


Altlasten

In der Vergangenheit hat der sorglose Umgang mit Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen dazu geführt, dass zahlreiche Flächen mit Schadstoffen belastet sind. Diese Flächen werden im Umweltschutzamt im Boden- und Altlastenkataster geführt.

Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind:

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte),

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen lediglich der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

Sollten Sie Fragen zu Altlasten oder zur Altlastenbearbeitung haben, so wenden Sie sich an das


Adressen

Umweltschutzamt

Altlasten, Bodenschutz

Holstenstraße 108

24103 Kiel

0431 901-3778 oder 901-3733

Fax 0431 901-63781


Materialien

Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster Kiel

Umweltschutzamt, Formular 06.03.2024

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765