Der Kieler Umweltwegweiser


Artenschutz

Immer mehr Tier- und Pflanzenarten sind heute von der Ausrottung durch die rapide fortschreitende Umweltveränderung in ihren Lebensräumen, aber auch durch den Handel bedroht. Für die sogenannten „besonders geschützten" und „streng geschützten"  Arten sind daher internationale und nationale Regelungen zum gesetzlichen Artenschutz erlassen worden.

Zu den besonders und streng geschützten Arten zählen zum einen exotische Tier- und Pflanzenarten. Sie werden vor allem durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und durch spezielle Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft geschützt. Unter ihnen befinden sich die meisten Großsäugetiere, die Papageien, viele Schildkröten, Riesenschlangen, Greifvögel und Eulen, ferner manche Pflanzen, wie z.B. einige Kakteen- und Orchideenarten. Dies ist nur eine kleine Auswahl von Tier- und Pflanzengruppen, in denen besonders oder streng geschützte Arten enthalten sind.

Auch Erzeugnisse aus den geschützten Arten oder Teile von ihnen fallen unter die Schutzvorschriften. Dazu gehören z.B. Produkte aus Leder von bestimmten Schlangenarten oder Krokodilen oder Teile von Tieren wie Felle, Stoßzähne und Geweihe.

Für die genannten und viele andere Arten gelten vor allem Besitz- und Vermarktungsverbote. Der legale Handel, die Haltung und die Zucht solcher Arten wird durch die Artenschutzgesetzgebung geregelt. Im Einzelnen ist folgendes bei diesen Arten notwendig:

  • Anmeldung des Besitzes und von Veränderungen der Anzahl der im Besitz befindlichen Tiere,
  • Kennzeichnung von Tieren streng geschützter Arten mit Ringen bzw. Mikrochips,
  • Vermarktung der streng geschützten Tiere nur mit behördlicher Genehmigung,
  • Pflicht zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes,
  • Buchführungspflichten für Händler.

Auch unter den einheimischen Tier- und Pflanzenarten finden sich solche, die besonders geschützt oder sogar streng geschützt sind. Dieser Schutz umfasst zwar ähnlich wie bei exotischen Arten den Handel und den Besitz von Individuen der betreffenden Arten, spielt aber zusätzlich eine Rolle bei der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne), bei sogenannten Eingriffen (s.a. Eingriffe in die Landschaft / Eingriffsregelung), beim Baumschutz, bei Gebäudeabrissen, bei Pflegemaßnahmen an Gewässern und anderen Veränderungen in naturnahe und auch alle übrigen Bereiche der Landschaft. In der Praxis ist dieser Bereich des gesetzlichen Artenschutzes für den Einzelnen wichtig vor allem in folgenden Fällen:

  • bei Neubau, Umbau, Abrissen und Fassadenveränderungen von Gebäuden,
  • bei Baumfällungen und Gebüschrodungen,
  • beim Heckenschnitt während der Brutzeit.

Bei den genannten Maßnahmen kommt es am häufigsten zu Konflikten mit Vorkommen der unter Artenschutzrecht fallenden Tiergruppen der  Fledermäuse und der Vögel. Von besonderer Bedeutung sind hier die Tötungsverbote und Störungsverbote der einzelnen Tiere. Wichtig zu wissen ist, dass die in diesen Fällen geltenden gesetzlichen Regelungen des Artenschutzes -  und dies trifft auch auf den internationalen Artenschutz zu - bei Verstößen empfindliche Strafen vorsehen. Solche Verstöße stellen in vielen Fällen Straftatbestände dar, die mit empfindlichen Geld- oder  sogar Freiheitsstrafen geahndet werden!

In besonderen Fällen können von der zuständigen Landesbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Ausnahmen oder sogenannte Befreiungen von den Verboten des Artenschutzrechtes zugelassen werden, etwa wenn es unabdingbar ist, eine Baumaßnahme von besonderem öffentlichen Interesse entgegen den artenschutzrechtlichen Regelungen durchzuführen. Derartige Ausnahmefälle müssen aber zuvor bei der genannten Behörde beantragt werden.

Weitere Fragen zu Themen des Artenschutzes werden beantwortet von:


Adressen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)

des Landes Schleswig-Holstein

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

04347 704-0

Fax 04347 704-102

Umweltschutzamt

Biotop- und Artenschutz

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3740

Fax 0431 901-63780


Materialien

Artenschutz bei Baumaßnahmen

Umweltschutzamt LH Kiel, Infoblatt 2012

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765