Der Kieler Umweltwegweiser


Artenschutzmaßnahmen

Durch Artenschutzmaßnahmen sollen die wegen der allgemein fortschreitenden Umweltveränderung zurückgehenden Arten gefördert werden. Dies kann z.B. durch Nisthilfen für bestimmte Vogelarten, Wildbienen, Hummeln (Hummeln, Wespen, Hornissen), aber auch für Fledermäuse und andere Tiergruppen erfolgen. Die Einrichtung und Betreuung von Krötenfangzäunen (Krötenwanderungen) ist ebenfalls eine Maßnahme des Artenschutzes.

Ohne den Schutz und eine Optimierung der gesamten Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzengruppen wird deren Überleben langfristig jedoch auch durch solche Artenschutzmaßnahmen nicht möglich sein. Sie schaffen nur kurzfristig Abhilfe.

Als Gartenbesitzer haben Sie die Möglichkeit, durch eine naturnahe Gartengestaltung und -pflege (Anlage von Kleingewässern und Trockenmauern, Umwandlung von Rasen- in Wiesenflächen, Anlage von Reisighaufen) für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren Lebensmöglichkeiten zu schaffen. Auch dadurch tragen Sie zum Artenschutz bei.

Artenschutzmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Kieler Umweltschutzfonds gefördert werden.


Adressen

Umweltschutzamt

Biotop- und Artenschutz

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3740

Fax 0431 901-63780


Materialien

Artenschutz bei Baumaßnahmen

Umweltschutzamt LH Kiel, Infoblatt 2012

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765