Der Kieler Umweltwegweiser


Baumschutz

Bäume leisten aufgrund ihrer "Wohlfahrtsfunktion" einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität einer Stadt. Sie filtern z.B. den Staub, verbessern das Kleinklima, produzieren Sauerstoff, dienen Tieren als Lebensraum und verschönern das Stadtbild.

Viele Bäume im Kieler Stadtgebiet stehen aufgrund verschiedener Vorschriften unter Schutz:

  • So hat die Landeshauptstadt Kiel eine Baumschutzsatzung und eine Baumschutzverordnung erlassen, durch die Bäume ab einer bestimmten Größe pauschal unter Schutz gestellt werden (siehe Materialien).
  • Eine Vielzahl alter und besonders markanter Bäume wurden als Naturdenkmale ausgewiesen und unterliegen einem verstärkten Schutz.
  • Darüber hinaus können Einzelbäume, aber auch Baumgruppen und ganze Baumbestände in Bebauungsplänen als "zu erhalten" festgesetzt worden sein.

Bei Baumaßnahmen und Freiflächengestaltungen muss auf diese Vorschriften Rücksicht genommen werden. So schadet den Bäumen jede Art von Bodenverdichtung, -versiegelung, -auftrag und -abtrag im Wurzelraum. Sollen unter Schutz stehende Bäume aus zwingendem Grund entfernt werden, ist ein entsprechender Antrag (siehe Antragsformular bei Materialien) beim Umweltschutzamt zu stellen.

Im Übrigen gibt es auch zeitliche Beschränkungen für das Beschneiden oder Fällen von Bäumen im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September (siehe Hecken, Heckenschnitt).

Noch ein Tipp: Jeder kann stressgeplagten Straßenbäumen helfen, indem er den Boden der Baumscheiben lockert, sie bepflanzt, die Bäume bei anhaltender Trockenheit gießt (allerdings nicht mit Putzwasser!) und vor allem sein Fahrzeug nicht auf Baumscheiben abstellt.


Adressen

Umweltschutzamt

Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3834 oder -5827

Fax 0431 901-63780


Materialien

Baum und Heckenschnitt

Umweltschutzamt, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Baumfällantragsformular

Umweltschutzamt, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Baumschutzsatzung

Landeshauptstadt Kiel, Satzung

Bezugsmöglichkeiten:

Baumschutzverordnung

Landeshauptstadt Kiel, Verordnung

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765