Der Kieler Umweltwegweiser


Bodenschutz

Die natürlichen Filter-, Puffer- und Speichereigenschaften des Bodens sind nachhaltig zu schützen. Darauf zielen auch Bundes- und Landes-Bodenschutzgesetz.
Zur Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, zu sanieren und Vorsorge gegen ihr Entstehen zu treffen. Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Adressen

Umweltschutzamt

Altlasten, Bodenschutz

Holstenstraße 108

24103 Kiel

0431 901-3778 oder 901-3733

Fax 0431 901-63781

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765