Der Kieler Umweltwegweiser


Elektrogeräte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (s. Umweltrecht) "...bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung..., um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern."

Nicht mehr betriebsfähige elektronische oder elektrische Geräte (kurz gesagt: "Alles, durch das Strom fließt") gehören daher zum Elektroschrott und werden auf Kosten der Herstellerfirma einer umweltgerechten Entsorgung bzw. Verwertung zugeführt:

  • Geräte der Kommunikations- und Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Radio, Plattenspieler, CD-Player, DVD-Player, Videogerät oder Computer
  • Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschine, Wäschetrockner, Elektroherd, Gasherd mit elektrischen Bauteilen, Kühlschrank oder Gefriergerät
  • Gasentladungslampen wie Leuchtstoffröhren aus Deckenleuchten oder Röhren aus Solarien oder Gesichtsbräunern. Bei diesen mit Gas gefüllten Beleuchtungskörpern handelt es sich um Sondermüll, der bei der Schadstoffsammelstelle oder dem Schadstoffmobil abzugeben ist!
  • Haushaltskleingeräte wie Staubsauger, Heizlüfter, Mikrowelle, Toaster, Mixer,  Kaffeemaschine, Nähmaschine, Bügeleisen oder elektrisches Messer

Die Hersteller kennzeichnen ihre Produkte mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne)  und weisen damit darauf hin, dass diese Geräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen, in ausgewählten Fachgeschäften oder über die Sperrgutabfuhr abzugeben sind.

Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Onlinehändler mit einer Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen ab dem 24.07.2016 beim Verkauf von Elektroneugeräten gleichartige Altgeräte zurücknehmen (1:1-Rücknahme). Altgeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm müssen auch dann zurückgenommen werden,  wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten.

Kielerinnen und Kieler können ihren Elektroschrott kostenlos über die Schadstoffsammelstelle und die ABK Wertstoffhöfe oder über ausgewählte Elektrofachgeschäfte entsorgen.

Die Abholung der Elektrogeräte im Rahmen der Sperrgutabfuhr ist ebenfalls kostenlos.

Noch funktionsfähige, aber auch defekte Geräte der Unterhaltungselektronik und Geräte der Informationstechnik, wie zum Beispiel Computer, Drucker oder Scanner können u.U. auch zur Weiterverwendung an Sozialläden und ähnliche Einrichtungen abgegeben werden (Siehe auch Wohin mit dem Elektro-Schrott).

Zu energiesparenden Elektrogeräten berät die Umweltberatung.


Adressen

Abfall- und Umweltberatung

Nachhaltigkeitszentrum

Europaplatz 2

24103 Kiel

0431 220 78 10

Öffnungszeiten: Montag 14 - 16 Uhr, Donnerstag 10 - 12 Uhr


Materialien

Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronikgeräte

Umweltschutzamt, Infoblatt 2018

Bezugsmöglichkeiten:

Wohin mit dem Elektro-Schrott

Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK), Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765