Der Kieler Umweltwegweiser


Elektrosmog

Elektrosmog wird durch elektrische Geräte, Hochspannungsleitungen, Trafostationen oder Sendeanlagen erzeugt.

Die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder sind in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV, Verordnung über elektromagnetische Felder) (s. Umweltrecht) festgelegt. Sie berücksichtigt den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen. Sie gilt für verschiedene Frequenzbereiche und ist maßgebend für die Genehmigungsfähigkeit von Sende- und Stromversorgungsanlagen etc.

Gesundheitliche Aspekte:


Adressen

Gesundheitsamt

Umweltmedizinische Beratung

Fleethörn 18 - 24

24103 Kiel

0431 901-2120

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765