Der Kieler Umweltwegweiser
Entwässerung
Bebaute Grundstücke sind grundsätzlich an die öffentliche Kanalisation (Kanalnetz) anzuschließen. Gemäß der Ortssatzung der Stadt Kiel besteht ein sogenannter Anschluß- und Benutzungszwang.
Beratung, Anträge, Auskunft für Anschlüsse an den Kanal:
Tiefbauamt
Stadtentwässerung, Grundstücksentwässerung
Knooper Weg 99 - 105
24116 Kiel
Bebaute Grundstücke im Außenbereich, die nicht über die öffentliche Kanalisation erschlossen sind, sind über Kleinkläranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 4261) zu entsorgen.
Tiefbauamt
Stadtentwässerung, Grundstücksentwässerung
Knooper Weg 99 - 105
24116 Kiel
Die Veranlagung der Abwassergebühren erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Abwassergebührensatzung.
Tiefbauamt
Stadtentwässerung, Allgemeine Verwaltung
Knooper Weg 99 - 105
24116 Kiel
Niederschlagswasserentwässerung: Bei entsprechenden Voraussetzungen ist die Versickerung von Niederschlagswasser bzw. die Einleitung in ein Gewässer möglich. Beratung:
Umweltschutzamt
Wasserwirtschaft
Holstenstraße 108
24103 Kiel
Fax 0431 901-63781
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel