Der Kieler Umweltwegweiser


Entwässerung

Bebaute Grundstücke sind grundsätzlich an die öffentliche Kanalisation (Kanalnetz) anzuschließen. Gemäß der Ortssatzung der Stadt Kiel besteht ein sogenannter Anschluß- und Benutzungszwang.

Beratung, Anträge, Auskunft für Anschlüsse an den Kanal:

Bebaute Grundstücke im Außenbereich, die nicht über die öffentliche Kanalisation erschlossen sind, sind über Kleinkläranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 4261) zu entsorgen.

Die Veranlagung der Abwassergebühren erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Abwassergebührensatzung.

Niederschlagswasserentwässerung: Bei entsprechenden Voraussetzungen ist die Versickerung von Niederschlagswasser bzw. die Einleitung in ein Gewässer möglich. Beratung:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765