Der Kieler Umweltwegweiser


Essensreste

Essensreste aus privaten Haushalten gehören grundsätzlich in die Biotonne. In den Sommermonaten (Mai bis Oktober) können Essensreste tierischer Herkunft auch über die Restabfallgefäße entsorgt werden.

Betriebe dürfen Speiseabfälle tierischer Herkunft nicht über die Biotonne entsorgen, sondern müssen diese Abfälle nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz(TierNebG, s. Umweltrecht) über zugelassene Speiseabfallverwerter entsorgen.

Auf keinen Fall dürfen Essensreste in die Toilette gegeben werden. Sie verstopfen die Rohre und locken Ratten an.

Adressen

Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel

Kundenzentrum

Daimlerstraße 2

24109 Kiel

0431 5854-0

Fax 0431 5854-135

Bürger- und Ordnungsamt

Veterinärabteilung

Schulstr. 6

24143 Kiel

0431 901-2161

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765