Der Kieler Umweltwegweiser
Essensreste
Essensreste aus privaten Haushalten gehören grundsätzlich in die Biotonne. In den Sommermonaten (Mai bis Oktober) können Essensreste tierischer Herkunft auch über die Restabfallgefäße entsorgt werden.Betriebe dürfen Speiseabfälle tierischer Herkunft nicht über die Biotonne entsorgen, sondern müssen diese Abfälle nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz(TierNebG, s. Umweltrecht) über zugelassene Speiseabfallverwerter entsorgen.
Auf keinen Fall dürfen Essensreste in die Toilette gegeben werden. Sie verstopfen die Rohre und locken Ratten an.
Adressen
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Kundenzentrum
Daimlerstraße 2
24109 Kiel
Fax 0431 5854-135
Bürger- und Ordnungsamt
Veterinärabteilung
Schulstr. 6
24143 Kiel
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel