Der Kieler Umweltwegweiser


FCKW

Wegen ihrer Vielseitigkeit wurden Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) lange Zeit verwendet als Treibgas in Spraydosen, als Kältemittel in Kühlregalen, Kühl- und Gefriergeräten, als Aufschäummittel für Baustoffe, als Lösemittel zu Reinigungszwecken in der Textilreinigung und in der Elektroindustrie. Ihre zusätzlich bromierten Verwandten, die sogenannten Halone, wurden für Feuerwehrlöscher genutzt. Bei Gebrauch wurden sie in entsprechendem Maße in die Atmosphäre abgegeben.

In den höheren Schichten der Atmosphäre, der Stratosphäre, erweist sich ihre chemische Beständigkeit allerdings als verletzlich: Die ultraviolette Strahlung der Sonne spaltet Chlor-Teilchen aus den FCKW-Molekülen ab. Die dabei entstehenden - chemisch sehr aktiven - Chlor-Radikale fördern den Abbau des in der Stratosphäre vorhandenen Ozons, das der Erde als Schutzfilter vor der UV-Strahlung dient. Die Zerstörung der Ozonschicht kann zu einer Zunahme der Erkrankungen an Hautkrebs und grauem Star führen. Außerdem sind alle FCKW zu 22 Prozent am Treibhauseffekt beteiligt. Klimaveränderungen und Ernteeinbußen sind die Folge.

Seit 1991 gilt in der Bundesrepublik Deutschland die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung, 2006 ersetzt durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung  (s. Umweltrecht), die Verbotsregelungen für ozonabbauende Substanzen beinhaltet.

Inzwischen sind auch Kühl- und Gefriergeräte erhältlich, die weder FCKW noch HFCKW oder FKW als Dämmmaterial oder als Kältemittel enthalten.

Kühlschränke werden bei der Sperrgutabfuhr gesondert mitgenommen, sofern sie von zwei Personen gehoben werden können. Auch die ABK Wertstoffhöfe nehmen Kühl- und Gefriergeräte an. Die Entsorgung von Kühl- und Gefriergeräten ist kostenlos.

Adressen

Abfall- und Umweltberatung

Nachhaltigkeitszentrum

Europaplatz 2

24103 Kiel

0431 220 78 10

Öffnungszeiten: Montag 14 - 16 Uhr, Donnerstag 10 - 12 Uhr

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765