Der Kieler Umweltwegweiser
Feuerungsanlagen
Private Feuerungsanlagen müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, 1. BImSchV (siehe Umweltrecht) bestimmte Anforderungen erfüllen. Außerdem sind sie so zu betreiben, daß sie die Nachbarschaft nicht erheblich belästigen.(siehe auch Heizen mit Holz).
Umweltschutzamt
Umwelttelefon, unerlaubte Abfallablagerungen
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Bei Fragen zur Auswahl einer Heizungsanlage oder eines Ofens oder zum richtigen Heizen können Sie sich auch an Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister wenden:
Materialien
Heizen mit Holz - Ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen
Umweltbundesamt, Broschüre 2017
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel