Der Kieler Umweltwegweiser


Feuerungsanlagen

Private Feuerungsanlagen müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, 1. BImSchV (siehe Umweltrecht) bestimmte Anforderungen erfüllen. Außerdem sind sie so zu betreiben, daß sie die Nachbarschaft nicht erheblich belästigen.(siehe auch Heizen mit Holz).

Bei Fragen zur Auswahl einer Heizungsanlage oder eines Ofens oder zum richtigen Heizen können Sie sich auch an Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister wenden:


Materialien

Heizen mit Holz - Ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen

Umweltbundesamt, Broschüre 2017

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765