Der Kieler Umweltwegweiser


Gartenabfälle

In Schleswig-Holstein ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. 2021 trat eine neue Landesverordnung in Kraft. Bislang durfte man Pflanzenreste mit kleinen Einschränkungen verbrennen. Seit Juni 2021 ist grundsätzlich das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten nach der für das Land Schleswig-Holstein geltende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfallverordnung).

Für die Landeshauptstadt Kiel gilt: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile – dem sogenannten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) - ist grundsätzlich nicht zulässig.

Entsorgung:


Adressen

Umweltschutzamt

Umwelttelefon, unerlaubte Abfallablagerungen

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-2182, - 3776

Fax 0431 901-63780


Materialien

Pflanzenabfallverordnung

Landesregierung Schleswig-Holstein, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765