Der Kieler Umweltwegweiser
Gartenabfälle
In Schleswig-Holstein ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. 2021 trat eine neue Landesverordnung in Kraft. Bislang durfte man Pflanzenreste mit kleinen Einschränkungen verbrennen. Seit Juni 2021 ist grundsätzlich das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten nach der für das Land Schleswig-Holstein geltende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfallverordnung).
Für die Landeshauptstadt Kiel gilt: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile – dem sogenannten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) - ist grundsätzlich nicht zulässig.
Entsorgung:
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Kundenzentrum
Daimlerstraße 2
24109 Kiel
Fax 0431 5854-135
Adressen
Umweltschutzamt
Umwelttelefon, unerlaubte Abfallablagerungen
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Materialien
Pflanzenabfallverordnung
Landesregierung Schleswig-Holstein, Internetseite
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel