Der Kieler Umweltwegweiser
Grundwasser
Neben der Entnahme von (tiefem) Grundwasser zur öffentllichen Wasserversorgung (s.a. Wasser und Trinkwasserüberwachung) oder der privaten Versorgung mit Trink- oder Brauchwasser (s.a. Brunnen) kann gelegentlich eine Entnahme von oberflächenahem Grundwasser zur Trockenhaltung von Baugruben erforderlich werden. Sie bedarf einer Erlaubnis durch das Umweltschutzamt und wird unter Auflagen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Nachbarbauwerken sowie der Allgemeinheit erteilt.Zugleich wird die Ableitung des geförderten (unbelasteten) Grundwassers in die öffentlichen Kanalanlagen vom Tiefbauamt geprüft und in der Regel genehmigt.
Adressen
Tiefbauamt
Stadtentwässerung, Grundstücksentwässerung
Knooper Weg 99 - 105
24116 Kiel
Umweltschutzamt
Wasserwirtschaft
Holstenstraße 108
24103 Kiel
Fax 0431 901-63781
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel