Der Kieler Umweltwegweiser


Grundwasser

Neben der Entnahme von (tiefem) Grundwasser zur öffentllichen Wasserversorgung (s.a. Wasser und Trinkwasserüberwachung) oder der privaten Versorgung mit Trink- oder Brauchwasser (s.a. Brunnen) kann gelegentlich eine Entnahme von oberflächenahem Grundwasser zur Trockenhaltung von Baugruben erforderlich werden. Sie bedarf einer Erlaubnis durch das Umweltschutzamt und wird unter Auflagen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Nachbarbauwerken sowie der Allgemeinheit erteilt.

Zugleich wird die Ableitung des geförderten (unbelasteten) Grundwassers in die öffentlichen Kanalanlagen vom Tiefbauamt geprüft und in der Regel genehmigt.

Adressen

Tiefbauamt

Stadtentwässerung, Grundstücksentwässerung

Knooper Weg 99 - 105

24116 Kiel

0431 901-4382 oder 901-4374

Umweltschutzamt

Wasserwirtschaft

Holstenstraße 108

24103 Kiel

0431 901-3748 oder 901-3766

Fax 0431 901-63781

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765