Der Kieler Umweltwegweiser


Hecken, Heckenschnitt

Hecken und Gebüsche haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. So finden dort z.B. viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten.

Aus diesem Grund ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Unberührt von diesem Verbot bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder der Gesunderhaltung von Bäumen. Auch Röhrichte dürfen ab dem 1. März jeden Jahres nicht mehr zurückgeschnitten werden.

Wie Hecken- und Gehölzschnittgut am besten entsorgt bzw. verwertet wird, erfahren Sie unter dem Stichwort Gartenabfälle.


Adressen

Umweltschutzamt

Untere Naturschutzbehörde

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3782

Fax 0431 901-63780


Materialien

Baum und Heckenschnitt

Umweltschutzamt, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765