Der Kieler Umweltwegweiser
Hecken, Heckenschnitt
Hecken und Gebüsche haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. So finden dort z.B. viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten.
Aus diesem Grund ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Unberührt von diesem Verbot bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder der Gesunderhaltung von Bäumen. Auch Röhrichte dürfen ab dem 1. März jeden Jahres nicht mehr zurückgeschnitten werden.
Wie Hecken- und Gehölzschnittgut am besten entsorgt bzw. verwertet wird, erfahren Sie unter dem Stichwort Gartenabfälle.
Adressen
Umweltschutzamt
Untere Naturschutzbehörde
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Materialien
Baum und Heckenschnitt
Umweltschutzamt, Internetseite
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel