Der Kieler Umweltwegweiser


Heizöl

Wassergefährdende Stoffe werden vom Gesetzgeber in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Insgesamt gibt es vier Klassen. Heizöl gehört zur WGK 2, ist also wassergefährdend. Andere Stoffe dieser Klasse sind z.B. Dieselkraftstoff, Motoren- und Schmieröle.

Damit das Heizöl nicht unkontrolliert ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen kann, müssen die Lageranlagen so beschaffen sein, dass

  • Heizöl nicht austreten kann,
  • Undichtigkeiten aller Anlagenteile, die mit dem Heizöl in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind und
  • austretendes Heizöl schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden kann.


Adressen

Umweltschutzamt

Gewässerschutz, wassergefährdende Stoffe

Holstenstraße 108

24103 Kiel

0171-9790442

Fax 0431 901-63781

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765