Der Kieler Umweltwegweiser
Heizöl
Wassergefährdende Stoffe werden vom Gesetzgeber in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Insgesamt gibt es vier Klassen. Heizöl gehört zur WGK 2, ist also wassergefährdend. Andere Stoffe dieser Klasse sind z.B. Dieselkraftstoff, Motoren- und Schmieröle.
Damit das Heizöl nicht unkontrolliert ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen kann, müssen die Lageranlagen so beschaffen sein, dass
- Heizöl nicht austreten kann,
- Undichtigkeiten aller Anlagenteile, die mit dem Heizöl in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind und
- austretendes Heizöl schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden kann.
Adressen
Umweltschutzamt
Gewässerschutz, wassergefährdende Stoffe
Holstenstraße 108
24103 Kiel
Fax 0431 901-63781
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel