Der Kieler Umweltwegweiser


Holzschutzmittel

Holzschutzmittel sollen das Holz vor Pilz- und Insektenbefall schützen. Sie müssen daher immer giftige Wirkstoffe gegen Pilzbefall (sog. Fungizide) und/oder Insektenbefall (sog. Insektizide) enthalten.

Holzschutzmittel lassen sich in drei Kategorien aufteilen:

  • wasserlösliche Salzkonzentrate,
  • lösemittelhaltige Präparate,
  • Steinkohlenteeröle.

Während die Wirkstoffe salzhaltiger Mittel in der Regel fest im Holz fixiert sind, verbleiben die Wirkstoffe lösemittelhaltiger Holzschutzmittel und Teeröle nicht vollständig im Holz, sondern gasen - unter Umständen über Jahrzehnte - aus.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) rät generell von einer Holzschutzmittelanwendung im Innenbereich ab.

Die inzwischen geltende baurechtliche Vorschrift (DIN 68 800 Teil 2) trägt der Gefährlichkeit chemischer Mittel Rechnung und schreibt den vorbeugenden Einsatz von Holzschutzmitteln bei Neubauten nicht mehr zwingend vor. Statt dessen wird größerer Wert auf konstruktiven Holzschutz gelegt.

Seit 1991 ist der Verkauf und die Verwendung von Teerölpräparaten sowie teerölhaltiger Bahnschwellen und Telefonmasten im Innen- und Außenbereich, insbesondere aber die Verwendung zum Bau von Sandkästen, Spielgeräten usw. für Kinder untersagt (Chemikalien-Verbotsverordnung, s. Umweltrecht).

Reste von Holzschutzmitteln sind Schadstoffe und müssen über die Schadstoffsammelstelle entsorgt werden. Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz nehmen die ABK Wertstoffhöfe an.

Verdacht auf Gesundheitsschädigung durch Holzschutzmittel:


Adressen

Gesundheitsamt

Umweltmedizinische Beratung

Fleethörn 18 - 24

24103 Kiel

0431 901-2120

Interessengemeinschaft der Holzschutzmittelgeschädigten e.V. (IHG)

Im heiteren Tal 19

57250 Netphen

02737 59 25 08

Fax 02737 57 89


Materialien

Biozid-Portal

Umweltbundesamt, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765