Der Kieler Umweltwegweiser
Holzschutzmittel
Holzschutzmittel sollen das Holz vor Pilz- und Insektenbefall schützen. Sie müssen daher immer giftige Wirkstoffe gegen Pilzbefall (sog. Fungizide) und/oder Insektenbefall (sog. Insektizide) enthalten.
Holzschutzmittel lassen sich in drei Kategorien aufteilen:
- wasserlösliche Salzkonzentrate,
- lösemittelhaltige Präparate,
- Steinkohlenteeröle.
Während die Wirkstoffe salzhaltiger Mittel in der Regel fest im Holz fixiert sind, verbleiben die Wirkstoffe lösemittelhaltiger Holzschutzmittel und Teeröle nicht vollständig im Holz, sondern gasen - unter Umständen über Jahrzehnte - aus.
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) rät generell von einer Holzschutzmittelanwendung im Innenbereich ab.
Die inzwischen geltende baurechtliche Vorschrift (DIN 68 800 Teil 2) trägt der Gefährlichkeit chemischer Mittel Rechnung und schreibt den vorbeugenden Einsatz von Holzschutzmitteln bei Neubauten nicht mehr zwingend vor. Statt dessen wird größerer Wert auf konstruktiven Holzschutz gelegt.
Seit 1991 ist der Verkauf und die Verwendung von Teerölpräparaten sowie teerölhaltiger Bahnschwellen und Telefonmasten im Innen- und Außenbereich, insbesondere aber die Verwendung zum Bau von Sandkästen, Spielgeräten usw. für Kinder untersagt (Chemikalien-Verbotsverordnung, s. Umweltrecht).
Reste von Holzschutzmitteln sind Schadstoffe und müssen über die Schadstoffsammelstelle entsorgt werden. Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz nehmen die ABK Wertstoffhöfe an.
Abfall- und Umweltberatung
Nachhaltigkeitszentrum
Europaplatz 2
24103 Kiel
Öffnungszeiten: Montag 14 - 16 Uhr, Donnerstag 10 - 12 Uhr
Verdacht auf Gesundheitsschädigung durch Holzschutzmittel:
Adressen
Gesundheitsamt
Umweltmedizinische Beratung
Fleethörn 18 - 24
24103 Kiel
Interessengemeinschaft der Holzschutzmittelgeschädigten e.V. (IHG)
Im heiteren Tal 19
57250 Netphen
Fax 02737 57 89
Materialien
Biozid-Portal
Umweltbundesamt, Internetseite
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel