Der Kieler Umweltwegweiser
Hunde
Bitte beachten Sie beim Ausführen von Hunden das Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein (s. Umweltrecht)
Hundekot: Hundehalter/innen sind verpflichtet, Verunreinigungen, die durch ihre Hunde verursacht werden, von Grünanlagen, Straßen, Wegen und Plätzen unverzüglich zu entfernen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld.
Vom Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel werden Hundekotbeutel kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Zoo-Fachhandel wird über andere Beseitigungsmöglichkeiten informiert.
Hunde am Strand: Auf Strandabschnitten mit regem Badebetrieb ist aufgrund des Landesnaturschutzgesetzes das Mitführen von Hunden in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September verboten, wenn der Abschnitt nicht ausdrücklich als Hundestrand freigegeben ist. Dieses Verbot gilt nicht für Diensthunde, Such- und Rettungshunde sowie für Blinden- und Behindertenbegleithunde.
Im Wald dürfen Hunde angeleint auf Waldwegen mitgeführt werden.
Bürger- und Ordnungsamt
Ordnungsrechtsangelegenheiten
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Grünflächenamt
Frau Ilka Britze
Holstenstr. 108
24103 Kiel
Umweltschutzamt
Untere Naturschutzbehörde
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Viele weitere Hinweise zum Thema (rechtliche Rahmenbedingungen, Hundeauslaufflächen in Kiel u.ä.) erhalten Sie auch hier:
Materialien
Hundehaltung in Kiel
Grünflächenamt LH Kiel, Internetseite
Bezugsmöglichkeiten:
Leinen los?
Bürger- und Ordnungsamt LH Kiel, Infoblatt 2008
Bezugsmöglichkeiten:
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel