Der Kieler Umweltwegweiser


Hunde

Bitte beachten Sie beim Ausführen von Hunden das Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein (s. Umweltrecht)

Hundekot: Hundehalter/innen sind verpflichtet, Verunreinigungen, die durch ihre Hunde verursacht werden, von Grünanlagen, Straßen, Wegen und Plätzen unverzüglich zu entfernen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld.

Vom Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel werden Hundekotbeutel kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Zoo-Fachhandel wird über andere Beseitigungsmöglichkeiten informiert.

Hunde am Strand: Auf Strandabschnitten mit regem Badebetrieb ist aufgrund des Landesnaturschutzgesetzes das Mitführen von Hunden in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September verboten, wenn der Abschnitt nicht ausdrücklich als Hundestrand freigegeben ist. Dieses Verbot gilt nicht für Diensthunde, Such- und Rettungshunde sowie für Blinden- und Behindertenbegleithunde.

Im Wald dürfen Hunde angeleint auf Waldwegen mitgeführt werden.

Viele weitere Hinweise zum Thema (rechtliche Rahmenbedingungen, Hundeauslaufflächen in Kiel u.ä.) erhalten Sie auch hier:


Materialien

Hundehaltung in Kiel

Grünflächenamt LH Kiel, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Leinen los?

Bürger- und Ordnungsamt LH Kiel, Infoblatt 2008

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765