Der Kieler Umweltwegweiser


Kieler Umweltschutzfonds

Der Kieler Umweltschutzfonds wurde mit der "Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuschüssen zu Umweltschutzmaßnahmen" durch  Beschluss der Ratsversammlung am 18.03.1993 ins Leben gerufen. Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Umweltschutzfonds gewährt die Landeshauptstadt Kiel als freiwillige Leistung auf Antrag Zuschüsse zu Maßnahmen oder für Leistungen, die im besonderen Maße zur Erhaltung natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel beitragen.

Gegenstand der Fördermaßnahmen sollen in erster Linie konkrete Umweltverbesserungen oder praktische Aktivitäten sein, die die vorhandenen Umweltbeeinträchtigungen nachhaltig verändern.

Jeder gespendete Euro kommt ausschließlich dem Umweltschutz zugute und ist steuerlich absetzbar.

Spendenkonto:

    Umweltschutzfonds

    Sparkasse Kiel

    IBAN: DE03210501700000100016

    BIC: NOLADE21KIE

Es können die unterschiedlichsten Umweltprojekte gefördert werden. Neben Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege sind z.B. auch Projekte zur Verbesserung des Umweltbewusstseins, Projekte der Umwelttechnologie und Projekte zur Energieeinsparung förderungswürdig. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind schriftlich zu stellen bei:


Adressen

Umweltschutzamt

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901 3765

Fax 0431 901 743765


Materialien

Richtlinien der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuschüssen zu Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzamt, Infoblatt 1995

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765