Der Kieler Umweltwegweiser


Kleingartenangelegenheiten

Die Belange des Kleingartenwesens werden im Bundeskleingartengesetz (BKleinG) geregelt. Dort wird klargestellt, dass die zentralen Merkmale eines Kleingartens die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und die Erholung sind.

Kleingartenanlagen bilden einen Grüngürtel, der auch für die allgemeine Naherholung und für die Natur von erheblicher Bedeutung ist. Die Verwaltung wird von der Kleingartenorganisation selbst vorgenommen. Bundesweit gibt es ca. 650 000 Kleingärten, in Kiel etwa 10 0.

Materialien

Näheres über Kieler Kleingärten erfahren Sie hier:

, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765