Der Kieler Umweltwegweiser


Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen kommen dort zum Einsatz, wo noch keine öffentliche Kanalisation vorhanden ist. Sie sind sogenannte Hauskläranlagen, die der Behandlung von häuslichem Schmutzwasser dienen. Das Niederschlagswasser ist von diesem System ausgeschlossen.

Eine Kleinkläranlage gemäß DIN 4261 besteht aus einem mechanischen Teil (Vorklärung) und einem biologischen Teil (Nachklärung). Der in der Vorklärung abgesetzte Fäkalschlamm muss in der Regel einmal jährlich ausgefahren werden, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage sicherzustellen.


Schlammabfuhr aus Hauskläranlagen (Kleinkläranlagen):


Adressen

Tiefbauamt

Stadtentwässerung, Grundstücksentwässerung

Knooper Weg 99 - 105

24116 Kiel

0431 901-4382 oder 901-4374

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765