Der Kieler Umweltwegweiser


Knicks

Knicks sind typische Elemente der schleswig-holsteinischen Landschaft. Sie stellen geschützte Biotope dar. Sie dürfen weder gerodet noch geschädigt werden.

Zum Knick gehören die Wälle mit ihrer gesamten Vegetation, also den Gehölzen und der Krautschicht. Als Knicks gelten auch die zu demselben Zweck angelegten ein- oder mehrreihigen Gehölzstreifen zu ebener Erde. Wälle ohne Gehölze stehen dem Knick gleich.

Der gesetzliche Schutz der Knicks gilt sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich der Stadt. Auch Knicks in privaten Hausgärten fallen unter diese Bestimmung.

Knicks sollen im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Eigentümer/innen nicht in kürzeren Abständen als alle 10 Jahre auf den Stock gesetzt werden (= Knicken). Zur ordnungsgemäßen Knickpflege gehört auch das Stehenlassen sog. Überhälter (= große Bäume, zum Teil landschaftsbestimmend). Die ordnungsgemäße Knickpflege in den Wintermonaten ist erlaubt.

In städtischen Kleingärten ist, vom Fuß des Knickwalls gerechnet, ein Streifen von 3,00 Meter Breite von jeglicher Bebauung, Materiallagerung, Bepflanzung und Bearbeitung freizuhalten. Dies schließt auch ein Verbot der Ablagerung von Schnittgut jeder Art wie zum Beispiel Hecken- oder Rasenschnitt mit ein.

Antworten auf Fragen zu Knicks im Kieler Stadtgebiet erhalten Sie im:



Viele weitergehende Informationen zu Geschichte, Bedeutung und Pflege von Knicks finden Sie auf folgenden Seiten:


Materialien

Gesetzlich geschützte Biotope

MELUND S-H, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Knicks in Schleswig-Holstein

NABU Schleswig-Holstein, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765