Der Kieler Umweltwegweiser


Landschaftsbestandteile, geschützte

Teile von Natur und Landschaft werden als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen, um die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen.

Die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, aber auch die Abwehr schädlicher Einwirkungen auf die Naturgüter sind weitere Kriterien genauso wie ihre Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer Ökosysteme.

Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Neben der Beseitigung und der Zerstörung sind auch alle Handlungen verboten, die zu einer Beschädigung oder Veränderung führen können. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden.

Weitere Informationen zu Geschützten Landschaftsbestandteilen in Kiel und Faltblätter zum Download finden Sie unten bei den Materialien. Faltblätter in gedruckter Form können bei folgender Adresse abgeholt oder bestellt werden:


Adressen

Umweltschutzamt

Untere Naturschutzbehörde

Holstenstraße 104

24103 Kiel

0431 901-3782

Fax 0431 901-63780


Materialien

Faltblätter zu den Kieler Schutzgebieten

Umweltschutzamt LH Kiel, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Naturpfade in Kiel - Virtuell wandern durch Kiels schöne Stadtnatur

Umweltschutzamt LH Kiel, Internetseite

Bezugsmöglichkeiten:

Naturschutzrecht Kiel

Umweltschutzamt LH Kiel, Broschüre

Bezugsmöglichkeiten:

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765